Was ist ein Festpreisgeschäft beim Wertpapierhandel?

Was ist ein Festpreisgeschäft beim Wertpapierhandel?

Beim Handel mit Wertpapieren ist es üblich, dass Anleger und Trader eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie über einen Broker oder eine Bank mit Aktien, Renten und anderen Wertpapierarten handeln. Die zu zahlende Gebühr wird auch als Ordergebühr bezeichnet und setzt sich meistens aus unterschiedlichen Gebühren, Provisionen und einer Courtage zusammen. Die Höhe der gesamten Ordergebühr wird von der Bank festgelegt, wobei ein Teil der Gesamtgebühr eben auch Börsengebühren sind, die natürlich nicht von der Bank oder von dem Broker zu beeinflussen sind. Welche Ordergebühr der Kunde letztendlich bei einem Handelsgeschäft zu zahlen hat, hängt vielfach davon ab, welchen Gegenwert die Wertpapiere haben. Man spricht dann auch vom Ordervolumen oder von der Ordergröße. Während dieses Gebührenmodell also eine umsatzabhängige Gebühr vorsieht, gibt es alternativ inzwischen auch das so genannte Festpreisgeschäft.

Das Festpreisgeschäft beinhaltet, dass der Kunde eine feste Ordergebühr zahlen muss, egal welches Volumen er handelt. Es gibt zwei Formen bzw. Inhalte des Festpreisgeschäftes, die heute in der Praxis auftreten können. Die meisten Broker und Banken bieten ein Festpreisgeschäft nur unter der Voraussetzung an, dass es sich bei dem Handelsgeschäft nicht um ein Börsengeschäft, sondern um ein so genanntes Direktgeschäft handelt. Dieses wird zwischen Banken untereinander durchgeführt, also ohne „Einschaltung“ der Börse als Handelsplattform. Es gibt aber durchaus auch Banken und Online-Broker, die auch ein Börsenhandelsgeschäft als ein Festpreisgeschäft anbieten.

In diesem Fall wird dann im Prinzip eine pauschale Börsengebühr mit einkalkuliert, sodass der Kunde letztendlich mit dem zu zahlenden Festpreis alle auftretenden Kosten und Gebühren bereits abgedeckt hat. Mitunter gibt es beim Festpreisgeschäft mehrere unterschiedliche Festbeträge, die sich nach Ordervolumen staffeln. So zahlt der Kunde beispielsweise bei einem Order-Gegenwert von 5.000 Euro einen Festpreis von zehn Euro, während er bei einem Gegenwert von 20.000 Euro zum Beispiel 13 Euro zahlen würde. Der große Vorteil für den Kunden besteht beim Festpreisgeschäft natürlich darin, dass er auf den Cent genau weiß, mit welchen Kosten das Handelsgeschäft verbunden ist.

Bei den umsatzabhängigen Gebühren können die Gesamtkosten hingegen schwanken, weil nicht feststeht, zu welchem Kurs das Geschäft abgerechnet wird. Darüber hinaus ist das Festpreisgeschäft oftmals sehr kundenbezogen und es bietet sich zwischen Kunde und Bank/Broker fast immer eine Verhandlungsmöglichkeit, zumindest wenn man als Kunde recht häufig handelt. Trotz dieser Vorteile ist es wichtig, die Gebühren beim Festpreisgeschäft mit den „normalen“ Ordergebühren zu vergleichen. Denn vor allem bei recht geringen Gegenwerten können diese mitunter preiswerter sein, da sie an den Gegenwert „gebunden“ sind.

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