Was ist eine Zinsaussetzung bei der Finanzierung?

Was ist eine Zinsaussetzung bei der Finanzierung?

Die Kosten für eine Finanzierung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Insbesondere trägt natürlich die Rückzahlung der finanzierten Summe zu der Belastung des Finanzierungsnehmers bei. Daneben zahlt dieser als Gegenleistung für das Überlassen der finanzierten Summe Zinsen an den Finanzierungsgeber. Auf diese Weise entstehen die monatlichen Tilgungsraten, die sich zum einen aus einem prozentualen Anteil an der finanzierten Summe, und zum anderen aus den entsprechend vereinbarten Zinsen berechnen. Daraus resultiert natürlich eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung des Finanzierungsnehmers. Denn die genannten Tilgungsraten werden in der monatlich fällig, der Finanzierungsnehmer muss also monatlich eine vergleichsweise hohe Summe an den Finanzierungsgeber entrichten. Die monatliche Tilgung der Finanzierung wird insbesondere dann problematisch, wenn unerwartete Situationen mit Auswirkungen auf die finanzielle Vermögenssituation des Finanzierungsnehmers auftauchen.

Denn da die Planung der Finanzierung in der Regel ohnehin äußerst knapp ist, können solche Situationen, etwa vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der dringe Bedarf einer teuren Anschaffung, die Finanzierung drastisch gefährden, mit dem Ergebnis, dass schlimmstenfalls der finanzierte Gegenstand gepfändet wird. In dieser Situation hilft die Institution der Zinsaussetzung. Eine Zinsaussetzung erlaubt dem Finanzierungsnehmer, für einen gewissen Zeitraum auf die Zinszahlungen zu verzichten. Zwar muss die Tilgung der finanzierten Summe weiterhin fristgerecht geschehen, da die Zinsen aber doch einen nicht unerheblichen Teil der Finanzierungskosten ausmachen kann eine Zinsaussetzung zumindest kurzfristig vorteilhaft für den Finanzierungsnehmer sein. Allerdings hat dieser nie einen gesetzlichen Anspruch auf Zinsaussetzung. Falls überhaupt im Einzelfall ein Anspruch auf Zinsaussetzung bestehen sollte, kann sich dieser nur aus dem Finanzierungsvertrag ergeben.

Tatsächlich finden sich in Finanzierungsverträgen gelegentlich Klauseln, die dem Finanzierungsnehmer das Recht der eigenmächtigen Zinsaussetzung gewähren. Dies ist jedoch der absolute Ausnahmefall, der in der Regel hauptsächlich auf hohem Verhandlungsgeschick des Finanzierungsnehmers beruht. Die überwiegende Zahl aller Finanzierungsnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf Zinsaussetzung. Jedoch kann diese jederzeit durch einen formlosen Antrag bei der Bank beantragt werden. In der Regel werden die Banken diesen Antrag auch bewilligen, da sie selber verständlicherweise kein Interesse haben, ihre Kunden mit Zinszahlungen in die Privatinsolvenz zu treiben. So werden in der Praxis je nach Bank Zinsaussetzungen von einem Zeitraum zwischen einem und fünf Jahre gewährt. Besonders beliebt ist die Zinsaussetzung, insbesondere bei Baufinanzierungen und Immobilienfinanzierungen, zu Beginn der Finanzierung.

Denn hier sind die Kosten für den Finanzierungsnehmer stets besonders hoch, da etwa Wohnungsgegenstände oder Renovierungen bezahlt werden müssen. Zudem wird der Finanzierungsnehmer aufgrund seiner beruflichen Kariere zu einem späteren Zeitpunkt regelmäßig mehr Geld zur Verfügung haben, was ihm die Tilgung der Finanzierung entsprechend erleichtert. Allerdings sollte stets beachtet werden, dass die Kosten der Finanzierung sich durch eine Zinsaussetzung nicht verringern. Denn die Zinsphase beginn nur zu einem späteren Zeitpunkt, was keinen Einfluss auf die Gesamtkosten der Finanzierung hat. Im Gegenteil sind die Tilgungsraten nach der Zinsaussetzungen etwas höher, was der Finanzierungsnehmer zu diesem späteren Zeitpunkt allerdings regelmäßig verkraften kann.

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