Was sind junge Aktien?

Was sind junge Aktien?

Eine Aktiengesellschaft verfügt über Grundkapital von mindestens 50.000 Euro bei Gründung, welches in Aktien zerlegt ist. Diese Aktien sind nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) ein Bruchteil am Grundkapital und ein Wertpapier, welches einen Anteil an der Gesellschaft (dem Unternehmen) verbrieft. Wenn nun das Unternehmen durch steigendes wirtschaftliches Engagement, Erweiterung des Geschäftsbetriebes mehr Kapital benötigt, könnte sie dies durch Kreditaufnahme, Ausgabe von Anleihen oder eine Kapitalerhöhung erhalten. Die ersten beiden Möglichkeiten bergen den Nachteil, dass diese Gelder nur begrenzt zur Verfügung stehen und das Unternehmen diese Gelder unabhängig der tatsächlichen Ertragslage zu verzinsen hat. Gleichzeitig wird die Bilanz belastet und der Kreditrahmen der Aktiengesellschaft geschmälert. Die Möglichkeit der Finanzierung durch eine Kapitalerhöhung dagegen birgt die Vorteile, dass das Kapital unbefristet zur Verfügung steht und Zahlungen in Form von Dividenden nur bei einem erwirtschafteten Gewinn anfällt.

Bei der Kapitalerhöhung stehen dem Unternehmen wieder verschiedene Möglichkeiten der Realisierung offen. Eine Kapitalerhöhung kann durch Zuführung neuer Geldmittel als ordentliche, bedingte oder genehmigte Kapitalerhöhung erfolgen oder aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) erfolgen. Bei einer Kapitalerhöhung werden neue Aktien ausgegeben, wobei die Altaktionäre einen Vorkaufsanspruch haben um ihren prozentualen Anteil an der Gesellschaft konstant zu halten. Nur wenn die Altaktionäre Ihren Anspruch nicht und nicht in vollem Umfang wahrnehmen, können bisher Nichtaktionäre diese neuen Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung erwerben.

Dies ist nicht zu verwechseln mit der Tatsache, dass man bei börsennotierten Aktiengesellschaften natürlich jederzeit Aktien an der Börse erwerben kann. Dieser Erwerb hat aber nichts mit einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft, bzw. der Ausgabe neuer Aktien zu tun. Werden nun neue Aktien emittiert, so werden diese als "junge Aktien" bezeichnet. Es liegt also eine Unterscheidung der Aktien nach dem Emissionszeitpunkt vor. Die Aktien, welche vor der Kapitalerhöhung schon in Umlauf waren, werden als "alte Aktien" und eben die neu ausgegeben als "junge Aktien" bezeichnet.

Wird eine erneute Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien durchgeführt, so sind diese ehemals "jungen Aktien" jetzt auch "alte Aktien" und nur die jetzt wieder neu ausgegebenen Aktien werden wieder als "junge Aktien" bezeichnet. Daraus ist erkennbar, dass nur die Bezeichnung einer Aktie als "junge Aktie" keine Aussage über die in ihr verbrieften Rechte enthält, es handelt sich ausschließlich um eine Unterscheidung nach dem Ausgabezeitpunkt. Weitere Unterscheidungskriterien sind die Unterscheidung nach Stimmrecht (Stammaktie / Vorzugsaktie), Übertragbarkeit (Inhaberaktie, Namensaktie und vinkulierte Namensaktie) und nach dem Unternehmensanteil (Nennwertaktien / Stückaktien).

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