Was sind steuermindernde Ausgaben?

Was sind steuermindernde Ausgaben?

Auf diese Frage gibt es die einfache Antwort: Steuermindernde Ausgaben sind alle Ausgaben des Steuerpflichtigen, die von der Einkommenssteuer befreit sind. Die Details sind dann schon komplexer. Es gibt hier im Wesentlichen drei Hauptgruppen von steuermindernden Ausgaben:

    Werbungskosten, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen

Werbungskosten sind keinesfalls nur die Ausgaben, die ein Einkommensbezieher für Werbung im engeren Sinne ausgibt. Werbungskosten umfassen alle Aufwendungen des Steuerpflichtigen zum Erwerb, zur Sicherung oder zur Erhaltung seiner Einnahmen, die er als Einkommen zu versteuern hat. Sie müssen also beruflich veranlasst sein, also in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der freiberuflichen oder angestellten Tätigkeit stehen, die der Einkommensbezieher als Basis seiner materiellen Existenz hat.

Das Steuerrecht unterscheidet bei der detaillierten Bestimmung der Werbungskosten, ob jemand aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit sein Einkommen bezieht. Denn den unselbstständig Tätigen, den sogenannten Arbeitnehmern, steht anders als den selbstständig Tätigen eine Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr zu. Diese Pauschale ist nur relevant, wenn der Arbeitnehmer keine höheren Werbungskosten hat, dann wird einfach unterstellt, dass er diese 132 Euro Werbungskosten hat. Da diese Pauschale schon in den Tabellen berücksichtig ist, wirken sich die Werbungskosten nur steuermindernd aus, wenn sie insgesamt von der Summe höher als die besagten 132 Euro jährlich betragen. Bisher war einer der größten Posten bei den Werbungskosten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Diese Kosten wurden durch eine KM-Pauschale abgegolten, die unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels gewährt wurde. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber aber die ersten 20 KM der einfachen Entfernung von der Anrechnung ausgenommen. Damit würden die Werbungskosten stark sinken, worauf entsprechend die Einkommensteuer steigen würden.

Allerdings haben verschiedene Gerichte die Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelung angezweifelt. Eine endgültige Entscheidung der Ober-Gerichte steht noch aus. Weitere Kosten, die als Werbungskosten gelten können, sind die Reisekosten für das Unternehmen, sofern sie nicht anderweitig ersetzt werden. Kosten für Fachliteratur und sonstige Kosten der beruflichen Weiterbildung sind ebenfalls Werbungskosten. Ob ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, ist zurzeit ebenfalls strittig. Die Kosten für berufliche bedingte Technik (PC, Drucker, Bildschirm) sind zweifelsfrei Werbungskosten aber nur, wenn die Technik ausschließlich beruflich genutzt wird. Sonderausgaben sind der zweite große Bereich, der als steuermindernd gelten kann. Im Wesentlichen sind das bei Arbeitnehmern die Versicherungsleistungen des Steuerpflichtigen bzw. seines Arbeitgebers, die diese im Rahmen der Sozialversicherung zwingend zu zahlen haben.

Das Einkommensteuergesetz rechnet weiterhin zu den Sonderausgaben bestimmte privat veranlasste Kosten hinzu. Hierzu zählen die Kosten für den Steuerberater, freiwillige Beiträge zu einer Versicherung einschließlich des Nachkaufs von Zeiten einer Versicherung und unter sehr begrenzten Voraussetzungen Kosten für die Wohnraumsanierung. Zuletzt bleiben als steuermindernde Ausgaben noch die Außergewöhnlichen Belastungen, für die es schwer ist, eine Systematik anzugeben. Gewisse Ausgaben und Aufwendungen sind dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich relevant, wenn sie so außergewöhnlich und zwangsläufig sind, dass sie in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers nicht als irrelevant bestimmt werden können. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wird dann und nur dann stark beeinträchtigt, wenn für ihn ein sogenannter Selbstbehalt zum Leben nicht mehr vorhanden ist.

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