Was verspricht der Garantiezins bei Versicherungen?

Was verspricht der Garantiezins bei Versicherungen?

Die meisten Versicherungen dienen der Absicherung eines bestimmten Risikos. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Darüber hinaus gibt es noch weitere Versicherungen, die in erster Linie bzw. zu einem großen Teil dem Vermögensaufbau dienen. In diese Rubrik fallen vorrangig die private Rentenversicherung sowie die Kapitallebensversicherung, die es jeweils in verschiedenen Varianten gibt. Bei der Kapitallebensversicherung ist es so, dass der Kunde hier zum einen die Familie absichern möchte, falls er versterben sollte. Zum anderen soll die Kapitallebensversicherung (KLV) aber auch zum regelmäßigen Sparen dienen, um auf diese Weise ein Vermögen aufzubauen. Aus dem Grund ist im Zuge der KLV auch die Rendite interessant, die der Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit erwirtschaften bzw. erzielen kann.

Die Rendite setzt sich sowohl bei der privaten Rentenversicherung als auch bei der Kapitallebensversicherung aus verschiedenen Komponenten zusammen. In erster Linie sind hier neben verschiedenen Kosten, welche die Rendite natürlich reduzieren, die Überschussbeteiligung und der Garantiezins zu nennen. Diese zwei Komponenten gibt es allerdings nur bei der klassischen privaten Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung, während bei den fondsgebundenen Varianten andere Ertragsarten dominieren. Bei den fondsgebundenen Varianten kommt es nämlich fast nur auf die Entwicklung der Fondspreise an, denn daraus resultieren später Guthaben und Ertrag, den der Anleger erhalten kann.

Bei der klassischen Variante der Kapitallebensversicherung besteht der Ertrag hingegen zu einem großen Teil aus den Überschussanteilen und zu einem etwas kleineren Teil aus den Garantiezinsen. Die Überschussanteile werden dem Versicherten aufgrund der Tatsache gutgeschrieben, dass der Versicherer mit seinen Investments einen Ertrag erwirtschaftet. An diesem Ertrag bzw. Überschuss wird der Versicherte letztendlich in Form der Überschussanteile beteiligt. Wie hoch diese Beteiligung ist, hängt also vom Gewinn des Versicherers ab. Daher kann die Höhe von Jahr zu Jahr variieren. Zudem hat der Versicherte rechtlich betrachtet auch keinen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung in bestimmter Höhe.

Anders sieht es hingegen bei den Garantiezinsen aus, denn auf diesen Ertrag hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch. Der Garantiezins ist ein allgemeingültiger Mindestzinssatz, den der Lebensversicherer den Kunden zahlen muss. Derzeit (Stand 2013) beträgt dieser Garantiezins lediglich 1,75 Prozent, während er von einigen Jahren noch über drei Prozent betrug.

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