Wenn die Bank eine Kontoeröffnung verweigert

Wenn die Bank eine Kontoeröffnung verweigert

Es kommt immer wieder vor, dass sich Banken weigern einem Verbraucher ein Konto zu eröffnen. Die Gründe liegen meist bei einem zu geringen Einkommen oder bei negativen Einträgen in der Schufa. Wer vor einem solchen Problem steht, hat eventuell die Möglichkeit ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Bei einem solchen Konto gibt es keinen Überziehungskredit und somit auch kein Risiko für die Bank. Der Kunde kann lediglich über vorhandenes Guthaben verfügen und erhält auch keine Kreditkarte. Wenn auf einem Guthabenkonto nicht genügend Geld vorhanden ist, werden Lastschriften nicht eingelöst und Überweisungen zurück gegeben. Wird die Kontoeröffnung von einer Bank abgelehnt, sollte sich der Verbraucher nicht gleich entmutigen lassen.

Bevor auf ein Guthabenkonto ausgewichen wird, lohnt sich die Anfrage bei einer anderen Bank. Erst wenn mehrere Banken die Eröffnung eines Girokontos abgelehnt haben, sollte der Verbraucher ein Guthabenkonto eröffnen. Wenn finanzielle Schwierigkeiten der Grund für die Ablehnung der Banken sind, kann das Guthabenkonto bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in ein voll funktionsfähiges Girokonto umgewandelt werden. Das Guthabenkonto bietet abgesehen vom fehlenden Dispokredit die gleichen Möglichkeiten wie ein Girokonto, es können Geldtransfers vorgenommen werden und es wird eine Karte für die Verwendung am Automaten ausgestellt. Auch bei Guthabenkonten ist es mittlerweile möglich, über eine EC-Karte zu verfügen. Die bargeldlosen Einkäufe können bei Guthabenkonten nur dann ausgeführt werden, wenn das Konto gedeckt ist.

Auch bei einem Guthabenkonto können an einem Automaten Kontoauszüge gedruckt werden und der Inhaber kann Geld am Automaten abheben. Die Bankkarte signalisiert nicht, ob es sich um ein Giro- oder Guthabenkonto handelt, nur in den Vertragsunterlagen die bei einer Kontoeröffnung ausgestellt werden, erkennt der Verbraucher um welche Art von Konto es sich handelt. Bei entsprechenden, finanziellen Voraussetzungen kann ein Guthabenkonto problemlos in ein Girokonto umgewandelt werden, es ist dann auch möglich einen Dispositionskredit einzuräumen. Auch ein Girokonto kann umgewandelt werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Inhabers verschlechtern.

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