Wer wird in Steuerklasse 6 besteuert?

In jedem Fall ist der Arbeitnehmer, der mit der Lohnsteuerklasse 6 veranlagt wird verpflichtet, eine Steuererklärung am Jahresende abzugeben. Anhand dieser Steuererklärung wird dann geprüft, ob und in welcher Höhe ggf. eine Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern möglich ist.
Die Lohnsteuerklasse VI wird aber auch in einem weiteren Fall genutzt. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, am Ende eines Kalenderjahres die von der Stadt oder Gemeinde zugesandte neue Lohnsteuerkarte für das Folgejahr dem Arbeitgeber vorzulegen, damit dieser die Lohnsteuer, die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag berechnen und entsprechend ans Finanzamt abführen kann. Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach und reicht die Lohnsteuerkarte nicht bis zum Januar eines Jahres bei seinem Arbeitgeber ein, kann dieser den Arbeitslohn pauschal mit der Steuerklasse VI besteuern. Für Arbeitnehmer würde dies natürlich eine deutlich höhere Belastung bedeutet, so dass die Steuerkarte unbedingt eingereicht werden sollte. Auch in diesem Fall können ggf. zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung wieder angefordert werden.
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