Wie funktioniert ein Arbeitgeberkredit?

Wie funktioniert ein Arbeitgeberkredit?

Wer in der heutigen Zeit für neue Möbel, eine neue Waschmaschine oder einfach nur für einen dringend benötigten Urlaub Geld braucht, das Sparbuch jedoch kein ausreichendes Guthaben aufweist, wird bei seiner Hausbank einen Antrag auf einen Verbraucherkredit stellen. Nur ist diese Möglichkeit nur eine von mehreren Varianten, an Geld zu kommen. Wer nämlich in einem festen Arbeitsverhältnis steht, sollte sich nicht scheuen, seinen Arbeitgeber um einen Arbeitgeberkredit zu bitten. Es ist zwar nicht jeder Arbeitgeber in der Lage, seinen Mitarbeitern einen Kredit zu geben, aber in den Bereichen des öffentlichen Dienstes, des Banken- und Versicherungsgewerbes werden diese Kredite häufig und gerne von den Angestellten in Anspruch genommen.

Vom Ablauf her funktioniert ein Arbeitgeberkredit nicht anders als ein Kredit bei der Hausbank. Der Angestellte tritt an seinen Arbeitgeber heran mit der Bitte, ihm einen Arbeitgeberkredit zu gewähren und dieser setzt eine schriftliche Vereinbarung über diesen Vertrag auf. Dazu ist er aus steuerlichen Gesichtspunkten auch verpflichtet. Denn wenn eine schriftliche Vereinbarung unterbleibt, geht das Finanzamt davon aus, dass das zusätzlich gezahlte Geld an den Arbeitnehmer für diesen einen geldwerten Vorteil ergibt und somit versteuert werden muss. So sollte ein Vertrag neben der Kreditlaufzeit und der Höhe der Zinsen auch die Kreditsumme beinhalten. Diese beläuft sich zumeist auf zwei bis drei Monatsgehälter, sodass für den Arbeitnehmer sicher ein Urlaub davon bezahlt werden kann, aber eben keine Riesenanschaffungen getätigt werden können.

Zur Höhe der Kreditzinsen ist zu sagen, dass sich diese immer unter denen eines Verbraucherkredites und auch eines Darlehens für eine Immobilienfinanzierung bewegen. Von daher ist jedem zu empfehlen, einen solchen Kredit bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. Denn durch die niedrigen Zinsen kann er den Kredit durch höhere Tilgung entsprechend schneller zurückzahlen. Die Modalitäten der Rückzahlung des Kreditbetrages sind ebenfalls in dem Vertrag zu regeln. Und der Arbeitnehmer tut gut daran, sich daran zu halten. Denn wenn eine Rate ausbleibt oder der Kredit überhaupt nicht bedient wird, sind es nicht nur die Kollegen, die mit dem Finger auf ihn zeigen werden, obwohl sie eigentlich gar nichts von dem Kredit mitbekommen dürfen.

Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass der Kreditvertrag aufgelöst wird und der Arbeitnehmer den Restbetrag sofort bzw. binnen einer angemessenen Frist zurückzahlt. Bevor der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber jedoch um einen Kredit bittet, sollte er sich selbst im Klaren sein, ob er bei dieser Firma über die Laufzeit des Kredit hinaus noch beschäftigt sein möchte. Denn wenn er während der Laufzeit des Kredites den Arbeitgeber wechselt, kann dieser unter Umständen ebenfalls verlangen, dass die Kreditsumme in einem Betrag bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb zurückgezahlt wird.

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