Die beste Zahlungsform, um Rechnungen zu begleichen, ist der Bankeinzug. Vor allem wegen der Möglichkeit, Abbuchungen rückgängig machen zu können, ist er allen anderen Zahlungsverfahren vorzuziehen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, ausstehende Rechnungen zu begleichen. Die schlechteste ist sicher, Bargeld per Post zu versenden. Briefe können verloren gehen, oder der Empfänger kann das zumindest behaupten. So hat man keinen Beweis, dass man die Zahlung geleistet hat, außer man wählt den teuren und umständlichen Weg eines Wertbriefes, oder ein Einschreiben mit Rückschein. Auch ein Barscheck ist nicht zu empfehlen. Sollte man zum Beispiel mit der Zahlung in Vorleistung gegangen sein und sich die später erhaltene Ware als fehlerhaft heraus stellen, hat man Schwierigkeiten, sein Geld zurück zu kriegen.
Bei einem Verrechnungsscheck ist es dasselbe; allerdings hat man hier wenigstens die Bankleitzahl und Kontonummer des Händlers, was bei einem Barscheck nicht der Fall ist. Üblich sind Überweisungen, wo der Schuldner seine Bank anweist, vom eigenen Girokonto den Rechnungsbetrag auf das Konto des Händlers zu überweisen. Bei dieser Zahlungsweise braucht man nichts weiter per Post zu versenden, denn die Bank erledigt alle Formalitäten. Als Bankkunde muss man nur gewissenhaft seine Bankauszüge überprüfen, um eventuelle fehlerhafte Abbuchungen gleich zu reklamieren. Wenn man auf Grund eigener Nachlässigkeit die Frist zur Begleichung einer Rechnung verstreichen lässt, hat man allerdings bei dieser Form der Zahlung einen entscheidenden Nachteil.
Den kann man vermeiden, in dem man dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt. Der Bankeinzug ist nun ganz Sache des Gläubigers. Er veranlasst die Abbuchung, und der Kunde ist von der Last befreit, seine Zahlungstermine im Auge zu behalten. So kann es auch zu keiner Mahnung mehr kommen und eventuell anfallenden Verzugszinsen. Der größte Vorteil des Bankeinzuges ist es aber, dass man innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit hat, den abgebuchten Betrag von seiner Bank einfach zurück buchen zu lassen. Bei anderen Arten der Zahlung geht das nicht. Dieses Verfahren ist vor allem in solchen Fällen von Vorteil, wo der Kunde strittige Leistungen oder fehlerhafte Ware bezahlen soll. Es ist ohne Rücksprache mit dem Händler möglich, sich den abgebuchten Betrag auf sein eigenes Konto zurück zu holen.
Der Bankeinzug ist besonders beliebt bei Beträgen, die sich häufig ändern. Die Telefonabrechnung ist so ein Beispiel. Ein Dauerauftrag ist bei solchen Rechnungen nicht möglich und jedes Mal eine Überweisung zu veranlassen, wäre mühsam und umständlich. Auch verlangt die Bank für die Ausführung von Daueraufträgen Gebühren. Die spart man sich durch die Erteilung von Einzugsermächtigungen. Bei dieser Zahlweise trägt der Gläubiger die Kosten, da er seine Bank mit der Abbuchung beauftragt. Einzugsermächtigungen sollte man trotz der Möglichkeit der Rückbuchung nur Geschäftspartnern erteilen, denen man Vertrauen entgegen bringt und mit denen man ständig zu tun hat. Auch sollte man möglichst häufig seine Kontoauszüge überprüfen, um innerhalb der Frist eine Rückbuchung veranlassen zu können.