1914-Wertermittlung für die Wohngebäudeversicherung

1914-Wertermittlung für die Wohngebäudeversicherung

Mit einer Wohngebäudeversicherung lassen sich viele Schadensarten am Eigenheim absichern. Diese Versicherungsform wird in der Regel zusammen mit einer Feuerrohbauversicherung abgeschlossen. Im Gegensatz zur Feuerrohbauversicherung beginnt die Wohngebäudeversicherung allerdings erst mit Fertigstellung des Gebäudes. Die Feuerrohbauversicherung dient hingegen - wie die Bezeichnung schon vermuten lässt - in erster Linie der Absicherung des Rohbaues vor Schadensarten wie Feuer. Um einen lückenlosen Schutz des Eigenheims zu gewährleisten, ist in der Regel ein frühzeitiger Abschluss beider Versicherungsarten angeraten. Um die Versicherungsprämie zur Wohngebäudeversicherung festzulegen, muss zunächst der Wert der Immobilie feststehen. Dieser wird häufig anhand der 1914-Wertermittlung errechnet. Um den 1914er Wert zu bestimmen, wird der Gebäudewert zugrunde gelegte, der im Jahr 1914 gegolten hat.

Dieses Jahr wurde als feste Rechengröße gewählt, da es zu der Zeit stabile Immobilienpreise gab. Dadurch soll es sich bei dem 1914er Wert um einen stabilen Rechenwert handeln, mit dem sich der Immobilienwert auch heute noch gut bestimmen lassen soll. Zur Ermittlung des Wertes aktueller Immobilien ist natürlich eine Anpassung erforderlich. Deshalb werden die jährlich steigenden Kosten mit in der Berechnung berücksichtigt. Regelmäßig erfolgt eine Anpassung der gültigen Versicherungssumme. Dadurch sollen sich Unterversicherungen vermeiden lassen. Der Versicherungswert der Immobilie ist allerdings nicht mit dem Marktwert der Immobilie zu verwechseln.

Dieser kann höher oder auch niedriger ausfallen. Mit dem Versicherungswert wird lediglich der Betrag ermittelt, welcher für einen etwaigen Wiederaufbau der zu versichernden Immobilie benötigt wird. Bei einer vollständigen Zerstörung der Immobilie würde der Versicherungsnehmer damit ausreichend Geld vom Versicherer erhalten, um das Gebäude wieder neu aufbauen zu können. Beim Verkauf des Objektes können zum gleichen Zeitpunkt hingegen andere Werte erzielt werden, denn für Käufer gelten andere Faktoren als bestimmend für den Kaufpreis. Eine schlechte Wohnlage des Objektes kann zum Beispiel den Wert drastisch reduzieren.

Während die Versicherungssumme zum Beispiel mit 200.000 Euro angesetzt wird, kann der Marktwert durchaus nur bei 100.000 Euro liegen. Bei einem niedrigeren Marktwert der Immobilie könnte es sich für den Versicherten zwar auf den ersten Blick als günstig herausstellen, den Marktwert zur Berechnung der Versicherungsprämie heranzuziehen. Allerdings würde dadurch eine Unterversicherung entstehen. Bei Zerstörung des Objektes wäre es dem Eigentümer durch Auszahlung der Versicherungssumme nicht möglich, das Gebäude wieder aufzubauen.

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