Ab 2009 gilt der neue Sparerpauschbetrag

Ab 2009 gilt der neue Sparerpauschbetrag

Der Steuerfreibetrag bestimmt eine steuerfreie Grenze für Einkünfte aus Zinserträgen. Seit 2007 besteht diese Begrenzung bei 750 € pro Person. Ebenfalls beansprucht werden kann eine Werbungskostenpauschale. Diese beträgt etwa 50 € zuzüglich zum eigentlichen Freibetrag. Mit Beginn des nächsten Jahres, am 01.01.2009 ändern sich die Richtlinien hinsichtlich des Sparerfreibetrags. Durch die ab diesem Datum geltende Abgeltungssteuer bewirkt die Abschaffung des herkömmlichen Freibetrags. An dessen Stelle tritt dann der so genannte Sparerpauschbetrag. Um mit dieser neuen Regelung einen Anspruch auf einen Sparerfreibetrag geltend machen zu können, muss zunächst ein Antrag bei der entsprechenden Bank eingereicht werden. Die Summe von cirka 800 € darf dabei nicht überschritten werden. Zusätzlich ist es möglich für jedes Konto und Depot einen solchen Antrag zu stellen. Die Gesamtsumme des Sparerpauschbetrags bleibt jedoch fest.

Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Regelung in Sachen Freibetrag ist vor allem im Detail zu suchen. Eine prägnante Differenzierung ist die Miteinbeziehung von Veräußerungsgewinnen. Diese können ab 2009 ebenfalls als Sparerpauschbetrag geltend gemacht werden. Der größte Unterschied liegt jedoch in der Gesamtsumme der der Freibeträge. Bis zum 31.12.2008 liegt diese gesamte Summe noch bei 1313 €. Ab dem 01.01.2009 betragen diese lediglich noch 801 €. Diese Zusammenfassung der Beträge verringert also den bisherigen Sparerfreibetrag. Dies betrifft insbesondere die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der separate Freibetrag fällt zu Beginn des nächsten Jahres vollständig weg. Auch eine Vergeltung der Werbungskosten beim Finanzamt ist nicht mehr möglich.

Der separate Freibetrag sollte also durchaus in die finanziellen Planungen bis Ende des Jahres einbezogen werden. Jedoch sollte man beachten, dass lediglich Wertpapierverkäufe mit diesem Freibetrag bedacht werden, welche nicht länger als 12 Monate im Depot vorhanden waren. Der Wegfall der Möglichkeit die Werbungskosten abzusetzen reißt ein zusätzliches Loch in die Freibetragskasse. Die Umgehung dieser Regelung durch die Inanspruchnahme von Fremdkapital kann ebenfalls zu Beginn des Jahres 2009 nicht mehr länger realisiert werden. Nach bisheriger Regelung galten Fremdfinanzierungen, beziehungsweise die hierfür aufgewendeten Zinsen als Werbungskosten. Mit Beginn des nächsten Jahres ist es verboten Fremdkapitalzinsen in dieser Art geltend zu machen. Als Fazit könnte man also von einer weiteren Kürzung der Zuschüsse sprechen. Die Senkung des Sparerfreibetrages schmälert somit vor allem den Gewinn aus Verkäufen von Wertpapieren.

Die Dividenden aus derartigen Verkäufen, oder aus Zinserträgen und Dividenden wird somit ebenfalls beschnitten. Wer kann der sollte also noch schnell Investitionen vornehmen. Noch im letzten Jahr getätigte Wertpapierkäufe sind bis zu 12 Monaten nach dem Kauf, auch im Jahr 2009, nach den alten Regelungen zu bewerten. Der neue Sparerpauschbetrag, wie er ab 2009 heißen wird kann aus wirtschaftlicher Sicht zunächst einen gewissen Aufschwung generieren. Viele Kunden werden vor Ende des Jahres 2008 noch versuchen Käufe und Zinserträge nach den alten Richtlinien verrechnen zu können. Auf lange Sicht gesehen lässt sich bereits jetzt eine Benachteiligung der Anleger absehen. Diese wird dann eventuell zum Kaufrückgang am Aktienmarkt führen

^