Ablösung eines Darlehen und Aufnahme eines neuen günstigeren Darlehens

Ablösung eines Darlehen und Aufnahme eines neuen günstigeren Darlehens

Das Leben eines Menschen ist kein statisches Gebilde. Ständig ändern sich Dinge und auch die finanzielle Situation eines Menschen macht hierbei keine Ausnahme. Diese Dynamik der finanziellen Situation wird oft durch feste Zinssätze in langlaufenden Darlehen sehr eingeschränkt, was für viele Menschen Grund genug ist, intensiv darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten es gibt, ein bestehendes Darlehen durch die Aufnahme eines neuen, günstigeren Darlehens umzuschulden. Je nach Darlehensart des umzuschuldenden Darlehens sind die Möglichkeiten, die der Kreditnehmer in diesem Bereich hat, jedoch sehr verschieden und es Bedarf grundsätzlich unterschiedlicher Verfahrensweisen. Im Folgenden wollen wir uns daher einmal etwas näher mit der Frage auseinandersetzen, welche Möglichkeiten der Darlehensumschuldung man grundsätzlich hat und wie die Vorgehensweise bei einer Umschuldung ist.

Nehmen wir z.B. eine klassische Baufinanzierung. Mit Abstand sind das die Kredite, die am häufigsten umgeschuldet werden: Eine Baufinanzierung wird in der Regel mit einer Eigenkapitalquote von maximal 20% und einer Tilgung von 1% umgesetzt, was in der Folge meist eine Laufzeit von weit über 20 Jahren ergibt. Ist dies der Fall, so wird der Darlehenszins in der Regel für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben. Während dieser Laufzeit hat der Darlehnsnehmer die Gewissheit, dass sich der Zins, auch wenn sich der Marktzins ändert, nicht erhöht, die Bank hat aber im Gegenzug auch die Sicherheit, dass sie die abgesprochenen Einnahmen bis zum Ende der Laufzeit haben wird. Während der Laufzeit, der so genannten "Zinsbindungsphase", sind nämlich weder Ablösungen noch Sonderzahlungen möglich. Es sei denn, diese sind schon im Vorwege abgesprochen und im Darlehensvertrag ausdrücklich festgehalten.

In der Regel kann ein "Häuslebauer" seine Baufinanzierung also erst nach Ablauf der Zinsbindungsphase zu einer anderen Bank umschulden. Wenn also nun z.B. eine zehnjährige Zinsfestschreibung vereinbart wurde, der Darlehensnehmer aber nach fünf Jahren feststellt, dass der Marktzins weit unter das Niveau seines Kreditzinses gefallen ist, ist er nichts desto trotz an seine Bank gebunden. Die einzige Chance, die er hätte, um aus dem Darlehen vorzeitig entlassen zu werden, ist eine Anfrage bei der finanzierenden Bank. Wenn der Darlehensnehmer hier triftige Gründe für die vorzeitige Ablösung vorweisen kann (Tod, Unfall, Arbeitslosigkeit, etc. - günstigere Zinsen zählen nicht!), kann es durchaus sein, dass die Bank der vorzeitigen Ablösung zustimmt. In der Regel aber nur gegen Zahlung einer Strafgebühr, der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung.

Da die Vorfälligkeitsentschädigung aber meist fast die Höhe der Zinszahlungen erreicht, lohnt eine Umschuldung unter diesen Umständen meist überhaupt nicht mehr. Pfiffige Geschäftsleute haben aber inzwischen eine Möglichkeit entwickelt, wie man die günstigen Marktzinsen auch dann für sich nutzen kann, wenn man noch einige Jahre in seiner bestehenden Baufinanzierung "festhängt". Mit einem so genannten "Forwarddarlehen". Bei einem Forwarddarlehen wird mit einem Kreditinstitut bereits heute ein Darlehensvertrag geschlossen, welcher aber erst dann beginnt, wenn der alte ausläuft. In der Regel kann das ein Zeitpunkt sein, der bis zu drei Jahre in der Zukunft liegt. Der Vorteil bei einem Forwarddarlehen ist nun, dass der aktuelle Zins (inklusive eines so genannten Forward-Zuschlages) schon heute festgeschrieben wird und der Darlehensnehmer beruhigt in die Zukunft blicken kann.

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