Abruffristen und Kredit Bereitstellungszinsen

Abruffristen und Kredit Bereitstellungszinsen

Bei der Abruffrist handelt es sich um einen Begriff aus dem Kreditwesen. Er bezeichnet den Zeitraum, in welchem der Kreditnehmer ein beantragtes und bewilligtes Darlehen tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Es gilt der beim Abschluss des Kreditvertrages vereinbarte Zinssatz. Prinzipiell kann eine Bank auch bei einem einfachen Verbraucherkredit eine Ablauffrist einräumen, für den Kunden nützlich ist eine solche vor allem dann, wenn er mit steigenden Zinsen rechnet, und sich mittels des zwischen der Bewilligung und der Auszahlung des Geldes gelegenen Zeitraumes den günstigen Zinssatz sichern möchte. In der Praxis kommen Verbraucherkredite jedoch so gut wie immer unmittelbar nach der Bewilligung vollständig zur Auszahlung. Ausnahmen sind teilweise beim Kauf eines Kraftfahrzeuges möglich, wenn der Kunde das Darlehen bei der Bestellung beantragt und die Auszahlung erst bei Auslieferung des Neuwagens erfolgt.

Am häufigsten wird eine Abruffrist jedoch im Rahmen der Baufinanzierung vereinbart. Der künftige Hausbesitzer weiß bei der Beantragung des Immobiliendarlehens nicht, zu welchen genauen Zeitpunkten Teilzahlungen zu leisten sind. Es ist im Rahmen der Baufinanzierung üblich, den gesamten benötigten Kreditbetrag vor dem Baubeginn zu beantragen und ihn anschließend in Teilbeträgen abzurufen, wenn Zahlungen fällig werden. Gegenüber der kompletten Direktauszahlung des Darlehens bietet die Vereinbarung einer Abruffrist dem Kreditkunden den Vorteil, erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung Zinsen für den Kredit zahlen zu müssen. Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt während der Abruffrist grundsätzlich unentgeltlich. Erst nach ihrem Ablauf fallen für die weitere Bereithaltung des Geldes Bereitstellungszinsen an. Die Abruffrist kann auf Wunsch des Kreditnehmers bei Bedarf verlängert werden.

Während einige Banken derartigen Wünschen nur zögerlich oder auch gegen die Berechnung einer Gebühr nachkommen, bieten andere Kreditgeber sie ausdrücklich in ihren Geschäftsbedingungen an, die KfW verlängert bei einigen ihrer Programme die ursprüngliche Abruffrist sogar automatisch. Bereits bei einem Angebotsvergleich ist auf unterschiedliche Abruffristen der einzelnen Kreditgeber sowie auf die Möglichkeit einer eventuellen Verlängerung zu achten. Zu diesem Zweck reicht das bloße Betrachten der Ergebnistabellen bei einem Kreditvergleich nicht aus, vielmehr müssen die Kommentare gelesen oder auch die Links zu den näheren Informationen der einzelnen Anbieter verwendet werden. Im Idealfall läuft die vereinbarte Abruffrist erst zu dem Zeitpunkt aus, zu welchem die letzte Rechnung für den Bau der Immobilie zu zahlen ist.

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