Bei vielen Verträgen muss der Verbraucher Abschlussgebühren bezahlen, welche das Produkt für ihn verteuern. Derartige Gebühren werden bei fast allen Bausparverträgen ebenso fällig wie bei den meisten Krediten und einigen Versicherungen. Die zu zahlende Abschlussgebühr muss der Kunde grundsätzlich nicht direkt bezahlen, da diese in der Regel mit den ersten Beiträgen verrechnet wird, bei Kreditverträgen ist die Auszahlung eines um das Entgelt verringerten Geldbetrages üblich. Als Grund für die Berechnung von Abschlussgebühren werden die Vertriebskosten angegeben. Bei einem Kreditangebot muss dem Kunden der effektive Jahreszins genannt werden, welcher sämtliche Kosten enthält. Da der entsprechende Satz günstiger wirkt, stellen viele Banken in ihrer Werbung den nominellen Zinssatz heraus, welcher die mit der Kreditaufnahme in Zusammenhang stehenden Kosten nicht enthält.
Dank der Verpflichtung zur Angabe des effektiven Zinssatzes kann der Kunde verschiedene Angebote gut miteinander vergleichen, dennoch lassen sich nicht wenige Kreditnehmer von einem niedrigen nominellen Zinssatz blenden. Einige Bausparkassen erstatten die zunächst berechneten Abschlussgebühren nachträglich, wenn der Bausparer das ihm zustehende Baudarlehen nicht in Anspruch nimmt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte im Jahr 2010 gegen Abschlussgebühren bei Bausparkassen geklagt, den Prozess jedoch in letzter Instanz verloren. Als Begründung gaben die Richter an, dass die Abschlussgebühr zwar der Werbung neuer Kunden dient, diese aber im Interesse des Bausparers erfolgt, da die Zuteilungsreife des Vertrages früher erreicht wird, wenn viele neue Bausparer gewonnen werden können.
Im Bereich der Versicherungen fallen Abschlussgebühren überwiegend bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sowie vergleichbaren Produkten an. Auch in Sachversicherungen sind Vertriebskosten eingerechnet, diese werden jedoch fortwährend mit allen Beiträgen angefordert. Bei Lebens- und Rentenversicherungen sowie mit diesen verwandten Versicherungsprodukten werden die ersten Beitragszahlungen zu einem hohen Prozentsatz auf die Abschlussgebühren angerechnet, so dass sich der Rückkaufwert der Versicherung ebenso langsam entwickelt wie die beim Tod des Versicherten zu zahlende Versicherungsleistung.
Einige Gesellschaften bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, die Abschlussgebühren über die Laufzeit des gesamten Versicherungsvertrages zu bezahlen. Der Vorteil dieser Vereinbarung besteht darin, dass das Guthaben des Kunden schneller anwächst. Allerdings werden bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Kunden dennoch die vollständigen Abschlussgebühren vom Guthaben abgezogen. Der Kunde muss vor Abschluss des Versicherungsvertrages seitens des Finanzinstitutes über die Höhe der berechneten Abschlussgebühren unaufgefordert informiert werden.