Neben der Kreditsumme, dem Zinssatz und der Rate ist die vierte Kondition der meisten Kredite die Laufzeit des Darlehens. Man bezeichnet die Laufzeit unter anderem auch als Rückzahlungsdauer, Rückzahlungsfrist, Tilgungsperiode oder als Abzahlungsfrist. Die Abzahlungsfrist bei einem Kredit ist also nichts anderes als der im Voraus kalkulierte Zeitraum, innerhalb dessen der Kredit in Form der Kreditraten zurückgezahlt werden soll. Diese Vorausberechnung wird im Normalfall auch eingehalten, es kommt aber durchaus auch häufiger vor, dass kalkulierte und tatsächliche Abzahlungsfrist dann schließlich voneinander abweichen, auch wenn der Kreditgeber es natürlich vom Grundsatz her immer besser findet, wenn die kalkulierten und tatsächlichen Abzahlungsfristen identisch sind. Dennoch treten in der Praxis immer wieder Fälle auf, in denen der Kunde den Kredit entweder vorzeitig ablöst oder die Rückzahlung „stockt“, sodass die Abzahlungsfrist jeweils nicht wie kalkuliert eingehalten wird.
Während die Vereinbarung über eine bestimmte Kreditlaufzeit bei der größten Anzahl aller Kreditarten üblich ist, gibt es auch einige wenige Darlehensarten, bei denen keine Abzahlungsfristen vereinbart werden. Hier sind vor allem der Dispositionskredit und der Abrufkredit zu nennen. Diese Kreditlinien werden im Normalfall stets ohne zeitliches Limit bereit gestellt, sodass es demzufolge auch keine bestimmte Laufzeit gibt, die einzuhalten wäre. Bei allen anderen Standardkrediten, wie zum Beispiel dem Konsumentenkredit (Ratenkredit) oder dem Hypothekendarlehen, wird hingegen immer eine Abzahlungsfrist zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbart.
Bei diesen Darlehen kommt es nun noch darauf an, ob der Kreditgeber vom Grundsatz her erlaubt, dass es in der Praxis Abweichungen von der vorher vereinbarten Laufzeit geben darf. Ein Unterschreiten der Laufzeit ist heute durchaus üblich, sowohl in der Sparte Ratenkredit als auch Immobilienkredit. Denn bei diesen Kreditarten erlaubt der Kreditgeber sehr häufig Sondertilgungen. Diese können dann im Folgenden entweder dazu führen, dass sich die Restlaufzeit verkürzt, oder die restlichen Raten von ihrer Höhe her sinken.
Die andere Variante der Nicht-Einhaltung der vereinbarten Abzahlungsfrist ist, dass der Kreditnehmer den vereinbarten Zeitraum nicht einhalten kann, da er sich in einer finanziell schlechten Situation befindet. Grundsätzlich muss sich die Bank natürlich nicht darauf einlassen, dass der Kreditnehmer die Ratenzahlung aussetzen oder die Ratenhöhe verringern möchte, aber im Normalfall wird die Bank der Änderung dennoch zustimmen, da ansonsten ein Kreditausfall droht. In so einem Fall sollte man stets das Gespräch mit der Bank suchen, und nicht einfach die Ratenzahlung aussetzen, denn meistens gibt es bezüglich der Abzahlungsfrist eine Flexibilität seitens des Kreditgebers.