Alternativen zur Eigenheimzulage beim Hauskauf

Alternativen zur Eigenheimzulage beim Hauskauf

Hierzulande können derzeit viele Verbraucher von den niedrigen Bauzinsen profitieren. War es für viele Bürger bis vor einigen Jahren noch utopisch, einmal in ein eigenes Haus ziehen und dort wohnen zu können, so ist der Traum inzwischen aufgrund der niedrigen Hypothekenzinsen für nicht wenige Bürger Realität geworden. Auch wenn die geringen Zinssätze alleine es schon vielen Verbrauchern möglich machen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, so sollte man auch auf mögliche Förderungen nicht verzichten. Eine staatliche Förderung, die bis vor einigen Jahren die Grundlage der Eigenheimförderung war, ist die sogenannte Eigenheimzulage gewesen, die es heute nicht mehr gibt. Allerdings wurde diese Förderung nicht vollkommen ersatzlos gestrichen, sondern es gibt mit der Eigenheimrente eine Alternative.

Besser bekannt ist die Eigenheimrente den meisten Menschen sicherlich unter der Bezeichnung Wohnriester. Seit Mitte 2008 gibt es die Eigenheimrente, mit der vor allem der selbst genutzte Wohnraum gefördert werden soll, also im Prinzip das Eigenheim. Gefördert wird sowohl die Anschaffung bzw. Finanzierung eines Einfamilienhauses als auch einer Eigentumswohnung. Es geht also vorrangig um das Immobilieneigentum und nicht um die Art des Objektes. Die Förderung gibt es im Grunde in zwei möglichen Varianten, zwischen denen sich jeder Verbraucher entscheiden kann. Die erste Variante sieht so aus, dass zunächst ein ganz normaler Riester-Vertrag abgeschlossen und über einige Jahre angespart wird.

Dieses ersparte Guthaben kann dann auch schon vor Fälligkeit verfügt werden, jedoch nur zum Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie. Dies ist auch die einzige Ausnahme der unschädlichen Verfügung eines Guthabens, welches im Zuge eines Riester-Vertrages angesammelt wurde. Die zweite Variante der Eigenheimrente sieht hingegen so aus, dass die jährlichen Zulagen, also Grundzulage sowie eventuell auch noch Kinderzulage, direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites in Anspruch genommen werden können. Zu beachten ist jedoch, dass die Förderung nur für Wohnungen bzw. Häuser gilt, die ab 2008 erbaut wurden.

Die Eigenheimrente ist der größte Teil der Förderung, den der Staat im Bereich des privaten Wohneigentums bieten kann. Es gibt zwar auch noch eine Wohnungsbauprämie, allerdings fällt diese zum einen mit unter 50 Euro im Jahr kaum ins Gewicht und zudem kann diese Prämie nur ein Verbraucher erhalten, dessen Einkommen nicht höher als 25.600 Euro im Jahr ist. Förderungen gibt es aber mitunter auch noch von der KfW-Bank, dann als günstiges KfW-Förderdarlehen.

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