Wer als Anleger im Fondsbereich investieren möchte, der sollte sich zunächst unbedingt über die verschiedenen Fondsarten informieren, die inzwischen am Markt angeboten werden. So gibt es zum Beispiel die offenen Fonds, die sicherlich den meisten Anlegern bekannt sind. Dazu zählen beispielsweise Rentenfonds und auch Aktienfonds. Innerhalb dieser offenen Fonds gibt es dann noch zahlreiche weitere Spezifikationen, wie zum Beispiel Branchenfonds, Emerging Market Fonds oder Regionenfonds. Die zweite große Gruppe von Fonds sind die geschlossenen Fonds, die jedoch im Gegensatz zu den offenen Fonds für deutlich weniger Anleger infrage kommen.
Auch bei den geschlossenen Fonds gibt es viele „Untergruppen“, wie zum Beispiel Schiffsfonds, geschlossene Immobilienfonds und Umweltfonds. Neben diesen klassischen Fonds, die teilweise schon Jahrzehnte am Markt angeboten werden, gibt es immer wieder auch neue Varianten. Zu diesen neueren Varianten gehören zum Beispiel die Exchange Traded Funds, deren Anteile sogar über die Börse gehandelt werden. Vom Grundprinzip her sind dieser kurz als ETFs bezeichneten Fonds den Indexzertifikate sehr ähnlich. Ferner existieren noch einige sehr spezielle Fonds, von denen viele Anleger sicherlich bisher noch nichts gehört haben. Dazu gehören unter anderem auch die sogenannten Inhouse-Fonds.
Von den zuvor beschriebenen Fonds haben sicherlich die geschlossenen Fonds die meisten Gemeinsamkeiten mit den Inhouse-Fonds. Dass diese speziellen Fonds bei nicht vielen Anlegern bekannt sind, hat sicherlich vor allen Dingen damit zu tun, dass die Inhouse-Fonds in Deutschland kaum verbreitet sind. In anderen Ländern sind die Fonds hingegen deutlich bekannter, wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten. Kurz erläutert handelt es sich bei den Inhouse-Fonds um eine Gemeinschaft einiger Anleger, die dazu dient, bestimmte Anlageziele zu erreichen. Durch den Zusammenschluss der Anleger soll natürlich in erster Linie mit dem Kapitaleinsatz, den jeder Anleger zu erbringen hat, eine Rendite erzielt werden.
Kennzeichnend für die Inhouse-Fonds ist vor allem das Ausschlusskriterium, denn es dürfen bei Weitem nicht alle Anleger die Anteile an der Gemeinschaft erwerben, die gerne investieren würden. Welche Anleger letztendlich Fondsanteile erwerben dürfen, entscheidet die Fondsgesellschaft entweder im Einzelfall oder anhand bestimmter Kriterien. Durch die Gemeinschaft wird das vorhandene Kapital der Anleger gebündelt und in bestimmte Produkte am Kapitalmarkt investiert. Auch der Verkauf der Anteile ist später nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich, sodass auch kein Börsenhandel möglich ist.