Anleger-Informationspflicht und das Online-Brokering

Anleger-Informationspflicht und das Online-Brokering

Die Anleger-Informationspflicht schützt theoretisch den Anleger davor, Wertpapiere ohne ausreichende Informationen zu kaufen, da dem verkaufenden Dienstleister eine umfassende Informationspflicht obliegt. So muss er einen Verkaufsprospekt aushändigen und zusätzlich auf alle ihm bekannten Risiken hinweisen. Die Wahrnehmung der Anleger-Informationspflicht wird im Beratungsprotokoll dokumentiert und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht regelmäßig (BaFin) kontrolliert. Diese theoretische Grundlage gilt bei einer persönlichen Beratung. Die meisten Wertpapiergeschäfte werden heute jedoch online durchgeführt, viele große Banken sprechen vom Online-Brokering als Geschäftsmodell für den kostenbewusst und selbstständig agierenden Anleger. Die Anleger-Informationspflicht wird durch die Abwicklung des Wertpapier-Kaufs über das Internet nicht aufgehoben.

Die Bank oder der den Verkauf der Wertpapiere durchführende Finanzdienstleister muss weiterhin alle maßgeblichen Daten über den Emittenten zur Verfügung stellen. In der Regel bietet er einen Link auf die Webseite der entsprechenden Aktiengesellschaft oder einer Fondsgesellschaft an, dieser reicht allerdings nicht aus. Zusätzlich ist eine eigene Risikobewertung der gewählten Anlage durch den Verkäufer vorzunehmen. Wenn Wertpapiere online verkauft werden, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen, dass der Investor alle ihm zur Verfügung gestellten Hinweise tatsächlich gelesen hat. Natürlich ist er selbst dafür verantwortlich, Informationen einzuholen, dennoch erscheint es auch zur Absicherung der Bank als ratsam, wenn diese sich vor dem Kauf von Wertpapieren bestätigen lässt, dass der Erwerber den Verkaufsprospekt gelesen hat.

Technisch ist dies durch die Einführung eines verpflichtenden Klicks leicht umzusetzen. Während die Angabe der mit einer Wertpapieranlage verbundenen Risiken bei einem Verkauf der Papiere über das Internet oft nur unzureichend erfolgt, werden weitere Punkte der Anleger-Informationspflicht in der Regel gewissenhaft erfüllt. Die Kosten eines Wertpapiererwerbs über das Internet werden in den meisten Fällen für den Kunden nachvollziehbar offen genannt, eine eventuelle Mindestabnahme einer bestimmten Anzahl von Wertpapieren eines Emittenten kann dieser bei einem Erwerb über das Internet nicht übersehen, da ein fehlerhafter Auftrag sofort abgelehnt wird. Wer seine Wertpapiergeschäfte online abwickelt, sollte das Bewusstsein dafür entwickeln, dass er auch für das Einholen von Informationen verantwortlich ist.

Im Idealfall informiert er sich auf frei zugänglichen Webseiten über die Beurteilung der von ihm ins Auge gefassten Unternehmen und besucht auch deren Internet-Auftritte. Dort finden sich häufig Ad-hoc-Meldungen, deren eigentliches Ziel die Unterbindung des Insiderhandels ist. Diese Mitteilungen bieten dem potentiellen Anleger aber auch wertvolle Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Eine weitere wichtige Informationsquelle stellt das Protokoll der letzten Hauptversammlung dar. Am wichtigsten ist jedoch in jedem Fall die gründliche Lektüre der im Rahmen der Anleger-Informationspflicht zur Verfügung gestellten Informationen; besonders der Verkaufsprospekt sollte als rechtsverbindliches Dokument sorgfältig gelesen werden.

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