Anschlussfinanzierung Immobilienkredit

Anschlussfinanzierung Immobilienkredit

Ein Immobilienkredit ist ein sehr langfristiges Darlehen, sodass die möglichen Zinsfestschreibungen die Gesamtdauer der Darlehensrückzahlung fast nie erreichen, wenn nicht gerade eine Zinsfestschreibung von 30 Jahren vereinbart werden kann. Von daher ist es der Regelfall, dass eine Anschlussfinanzierung Immobilienkredit im Grunde mindestens einmal, meistens sogar zwei bis dreimal im Rahmen der gesamten Darlehenstilgung erforderlich wird. Spätestens wenn die bisherige Zinsfestschreibungsdauer abgelaufen ist, muss sich der Kreditnehmer um eine solche Anschlussfinanzierung kümmern. Sehr häufig wird das bisher genutzte Darlehen dann verlängert, es wird also eine Vereinbarung über eine neue Zinsfestschreibung zu den aktuellen Konditionen getroffen. Die Anschlussfinanzierung beim Immobilienkredit kann aber auch bereits vor Ablauf der bisherigen Zinsbindung vorgenommen werden, dann sind jedoch einige Aspekte seitens des Kreditnehmers zu beachten.

Wurde übrigens keine Zinsfestschreibung sondern ein variabler Zinssatz vereinbart, dann ist eine Anschlussfinanzierung ohne Probleme oder Kosten praktisch jederzeit möglich. Möchte man jedoch die bisherige Zinsfestschreibung vorzeitig beenden und eine Anschlussfinanzierung seitens eines neuen Anbieters nutzen, dann muss die bisherige Bank als Kreditgeber dieser vorzeitigen Ablösung des Immobilienkredites zunächst auf alle Fälle erst einmal zustimmen. Die meisten Banken werden diese Zustimmung heutzutage auch erteilen, allerdings nur sehr selten ohne die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Daher muss der Kreditnehmer an dieser Stelle die auf ihn zukommenden Kosten in Form dieser Entschädigung der Zinsersparnis gegenüber stellen, welche er durch die besseren Zinsen beim neuen Darlehen erzielen kann.

Nur wenn diese Ersparnis größer ist als die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung rentiert sich die vorzeitige Ablösung des bisherigen Darlehens und die neu getroffene Anschlussfinanzierung beim Immobilienkredit. Eine andere Möglichkeit der Anschlussfinanzierung stellt das so bezeichnete Forward Darlehen dar. Dieses hat zunächst einmal den Vorteil, dass die bisherige Zinsfestschreibungs-Vereinbarung nicht vorzeitig gekündigt werden muss, und somit fallen auch keine Kosten in Form der Vorfälligkeitsentschädigung an. Im Zuge des Forward Darlehens kann sich der Kreditnehmer dennoch die aktuell günstigen Zinsen sichern, auch wenn das Darlehen effektiv vielleicht erst in ein oder zwei Jahren ausgezahlt wird.

Dennoch sind diese Vorteile im Rahmen des Forward Darlehens nicht ganz „umsonst“, sondern es ist ein Zinsaufschlag zu zahlen. Wenn die „normalen“ Hypothekenzinsen also bei Abschluss vom Forward Darlehen als Anschlussfinanzierung beispielsweise bei 4,00 Prozent liegen, muss der Kunde und Kreditnehmer hier beispielsweise einen Zinsaufschlag von 0,40 Prozent zahlen, sodass der effektive Zinssatz dann bei 4,40 Prozent liegen würde. Generell macht diese Art der Anschlussfinanzierung immer dann Sinn wenn absehbar ist, dass die Zinsen in der Zeit bis zur Fälligkeit des bisher genutzten Darlehens noch ansteigen werden.

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