Antrag auf Jobcenterdarlehen zur Existenzgründung

Antrag auf Jobcenterdarlehen zur Existenzgründung

Während viele Arbeitslose auf der Suche nach einem neuen Job sind, kommt für andere Arbeitslose in erster Linie die Selbstständigkeit infrage. Am Anfang jeder Selbstständigkeit steht die Existenzgründung, die mit verschiedenen Risiken und Gefahren verbunden ist. Ein wichtiger Teil einer jeden Existenzgründung ist auch die Finanzierung des Vorhabens. Grundsätzlich gibt es verschiedene Stellen, von denen aus die Finanzierung einer Existenzgründung durchgeführt werden kann. Zunächst einmal kommt sicherlich auch dem Arbeitslosen die eigene Bank in den Sinn, wenn es darum geht, genügend Kapital für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit zu erhalten. Manche Banken bieten dazu ein spezielles Existenzgründungsdarlehen an, welches unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden kann. Allerdings haben es Arbeitslose bei den Banken relativ schwer, wenn es um die Aufnahme eines Kredites geht.

Neben dem Bankkredit gibt es aber auch noch einige Alternativen für Arbeitslose, um eine Finanzierung der Existenzgründung durchführen zu können. Eine dieser Alternativen ist zum Beispiel das Jobcenterdarlehen, welches von der Agentur für Arbeit in vielen Fällen vergeben wird. Dieses Darlehen darf allerdings nicht mit einem Gründungszuschuss verwechselt werden, den Arbeitslose ebenfalls erhalten können, wenn sie sich nach einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit bzw. vor Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I selbstständig machen möchten. Denn während es sich beim Gründungszuschuss um eine regelmäßige, monatliche Unterstützung handelt, ist das Jobcenterdarlehen ein einfacher Kredit, der über eine bestimmte Summe ausgezahlt wird. Der Kredit der Agentur für Arbeit gilt in erster Linie als günstig, was sowohl die Zinsen als auch die Tilgungsvereinbarung angeht.

Mitunter kann die Tilgung in den ersten Jahren der Rückzahlung sogar ausgesetzt werden. Grundsätzlich ist es nicht ganz einfach, ein solches Jobcenterdarlehen zu erhalten. Denn auch die Agentur für Arbeit stellt an den Kreditsuchenden gewisse Ansprüche, vor allem bezüglich dessen Geschäftstätigkeit. So muss der Kreditsuchende zum Beispiel einen Businessplan vorlegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Geschäftsidee zumindest auf dem Papier Hand und Fuß hat. Geht jedoch aus dem Businessplan hervor, dass der bisherige Arbeitslose durchaus gute Chancen hat, die Selbstständigkeit erfolgreich durchführen zu können, wird ein Jobcenterdarlehen in vielen Fällen gewährt. Wer also aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung vornehmen möchte, sollte sich auf jeden Fall nach diesen Finanzierungsmöglichkeiten erkundigen.

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