Kredite kann man heute von verschiedenen Seiten aus bekommen, denn nicht nur die Kreditinstitute vergeben Darlehen. So nutzen beispielsweise viele Verbraucher inzwischen Kredite von Privatpersonen oder auch von ihrem Arbeitgeber. Denn nicht wenige Arbeitgeber vergeben an ihre Mitarbeiter ebenfalls Kredite, die dann folgerichtig als Arbeitgeberdarlehen, Mitarbeiterdarlehen oder auch als Arbeitnehmerkredit bezeichnet werden. Besonders der Mitarbeiter kann oft von einem solchen Darlehen profitieren, aber auch der Arbeitgeber hat durchaus Vorteile von der Kreditvergabe an seine Mitarbeiter. Meistens wird das Arbeitgeberdarlehen an einen Verwendungszweck gekoppelt, wie zum Beispiel eine Immobilienfinanzierung oder auch der Erwerb eines Autos. Die Kreditvergabe zum Anlass der Finanzierung einer eigenen Immobilie ist sogar ein recht häufiger Verwendungszweck für das Arbeitgeberdarlehen.
Hier profitiert nicht nur der Mitarbeiter als Kreditnehmer von einem häufig sehr niedrigen Zinssatz, sondern auch der Arbeitgeber, indem er den Angestellten noch mehr ans eigene Unternehmen bindet, und zwar sowohl räumlich (Eigenheim am Ort) als auch „moralisch“. Der Hauptvorteil besteht also bei Mitarbeiterdarlehen für den Kreditnehmer und Mitarbeiter in den günstigen Zinssätzen, und sogar zinslose Arbeitgeberdarlehen sind durchaus nicht ungewöhnlich. Denn schließlich möchte der Arbeitgeber mit dem Kredit nicht vorrangig einen Ertrag erzielen, sondern seinen Mitarbeiter an das Unternehmen binden und ihm bei einer Finanzierung schlichtweg behilflich sein.
Bei sehr günstigen Zinssätzen muss der Mitarbeiter allerdings daran denken, dass dann mitunter ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Die Gesetzeslage ist hier nicht ganz einfach, sodass man sich diesbezüglich beim Arbeitgeber oder einer fachkundigen Stelle im Detail informieren sollte. Nicht nur der Zinssatz ist beim Arbeitgeberdarlehen oft günstig, sondern auch die anderen üblichen Kreditkonditionen sind nicht selten besser für den Kreditnehmer als bei einem Bankdarlehen. Wie bei jedem anderen Darlehen, so sollte auch der Kreditvertrag zum Arbeitgeberdarlehen bestimmten Mindestanforderungen genügen. So sollten im Vertrag auf jeden Fall die Höhe des Kreditbetrages, der vereinbarte Zinssatz (auch wenn das Darlehen zinslos ist - 0,00 Prozent Zinsen), die vereinbarte Laufzeit und die Modalitäten rund um die Kündigung des Darlehens.
Meistens ist es beim Arbeitgeberdarlehen auch so, dass eine jederzeitige vorzeitige Rückzahlung des Kredites problemlos möglich ist (Sondertilgung). Während der Arbeitnehmer die bereits genannten Vorteile beim Arbeitgeberdarlehen hat (günstige Konditionen, Unabhängigkeit von der Bank), profitiert auch der Arbeitgeber meistens von der Vergabe des Kredites an seine Mitarbeiter. So zeigt er zum Beispiel Vertrauen in den Mitarbeiter und kann ihn meistens durch die Darlehensverpflichtung - weniger rechtlich als vielmehr moralisch - auch noch etwas mehr an das Unternehmen „binden“.