Die Kreditvergabe in Deutschland ist in erster Linie die Angelegenheit der Banken. Diese wurde nun durch die neuen Eigenkapitalrichtlinien, genannt Basel II, in ihrer Kreditvergabe etwas eingeengt. Die Vorschriften zu Basel II gelten in Deutschland und Europa bereits seit dem Jahr 2007, wurden mit Jahresanfang 2008 aber nun vollständig umgesetzt. Den Wegbereitern dieses Gesetzes ging es maßgeblich darum, die Eigenkapitalreserven der Banken durch die Reduzierung "fauler“ Kredite zu schonen und somit mögliche Insolvenzen zu vermeiden. Bereits vor Basel II mussten Banken für vergebene Krediten Rückstellungen bilden, durch die Kreditausfälle kompensiert werden konnten. Auch weiterhin ist es nötig, Rückstellungen zu bilden, deren Höhe ist aber nun vorrangig von der Bonität des Kunden, der den Kredit erhalten hat, abhängig. So müssen Banken für Kredite an Kunden mit mittlerer oder gar nur mäßiger Bonität deutlich höhere Rückstellungen bilden, denn der Ausfall solcher Kredite ist in erhöhtem Maße wahrscheinlich.
Um aber überhaupt die Bonität eines Kunden beurteilen zu können, muss dieser vielfältig bewertet werden. Dies geschieht anhand eines Scorings, dessen Berechnung bei jeder Bank unterschiedlich ist. In dieses Scoring gehen neben den Daten zum Beruf, zum Berufsstand und zur Betriebszugehörigkeit auch der Familienstand sowie der Wohnstatus ein. Wichtigstes Kriterium für eine Kreditvergabe ist aber das Einkommen sowie dessen Höhe, denn mit ihm soll später ja die Kreditrate bezahlt werden.Grundsätzlich muss jeder Kreditantragsteller im privaten Bereich ein regelmäßiges Einkommen anhand von mindestens drei aufeinander folgenden Gehaltsnachweisen belegen können. Dieses Einkommen muss zudem nachhaltig erzielbar sein, das Arbeitsverhältnis darf also nicht befristet sein.
Weiterhin werden Einkommen wie etwa Elterngeld oder Arbeitslosengeld nicht anerkannt, da auch sie eine Befristung aufweisen. Bei Kindergeld wird individuell entschieden, ob dieses zur Anrechnung gebracht werden kann oder nicht, dies ist maßgeblich von der Kreditlaufzeit sowie dem Alter der Kinder abhängig. Auch weiteres Einkommen, welches vom Kunden erzielt wird (zum Beispiel Renten, Mieten, Unterhalt) muss entsprechend nachgewiesen werden. Antragsteller, die ihr Gehalt nicht nachweisen können oder wollen, haben bei den deutschen Banken keine Möglichkeit der Kreditaufnahme mehr, denn eine Abstellung lediglich auf vorhandene Sicherheiten ist nicht mehr möglich. Dieser werden nur noch zusätzlich, zum Beispiel im Bereich der Baufinanzierung, notwendig.
Ein weiterer Grund für die unbedingte Einreichung von Gehaltsnachweisen sind mögliche Gehaltspfändungen, die hieraus ersichtlich sind, weiterhin kann das Eintrittsdatum sowie eine eventuelle Befristung erkannt werden. Von der Pflicht zur Einreichung der Gehaltsnachweise kann die Bank daher auch nicht absehen, wenn das Gehalt bereits seit Jahren auf das Gehaltskonto eingeht. Um zu berechnen, ob das erzielte Einkommen für die Kreditvergabe ausreichend ist, wird jeder Bank eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellt, anhand dieser eine Überprüfung erfolgen kann. Bei den Lebenshaltungskosten setzen die Banken immer Pauschalen an, wodurch auch aus diesem Grund Arbeitslose aus dem Raster fallen, denn ihr Einkommen deckt in vielen Fällen die Lebenshaltungspauschale nicht ab.