Girokonten sind heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, denn bereits die Einkommen (Lohn, Gehalt, Bezüger der Ämter) werden nicht mehr bar, sondern nur noch unbar auf ein Konto ausgezahlt. Weiterhin ist die Bezahlung vieler Rechnungen nur noch unbar möglich. Menschen, die kein Girokonto besitzen, sind daher stark benachteiligt bzw. müssen hohe Kosten einrechnen, wenn zum Beispiel Überweisungen ohne Einschaltung eines Kontos ausgeführt werden sollen. Wer ein Konto eröffnen möchte, hat in Deutschland die Qual der Wahl. Er kann sein Girokonto zum einen bei der Sparkasse oder einer anderen Bank vor Ort eröffnen, aber auch im Internet gibt es verschiedene Möglichkeiten für Girokonten. Bei jeder Eröffnung muss der Antragsteller jedoch die Schufa-Klausel unterschreiben. Sie ermächtigt die Bank, nach Kontoeröffnung die Daten der Schufa abzufragen sowie das eröffnete Konto zu melden. Anhand dieser Daten wird dann festgelegt, ob der Kunde einen Dispositionskredit, eine ec- oder auch Kreditkarte erhält.
Bis vor einigen Jahren war es Praxis bei den Banken, dass Menschen, die einen negativen Schufa-Eintrag aufwiesen, die Kontoeröffnung verweigert wurde. Der Grund hierfür war der höhere Bearbeitungsaufwand, etwa wenn Pfändungen auf das Konto eingehen sowie die verhältnismäßig geringen Verdienstmöglichkeiten für die Banken. Lediglich die Sparkassen durften eine solche Kontoeröffnung nicht verweigern. Um eine Diskriminierung zu verhindern, verpflichteten sich alle Banken in Deutschland bereits im Jahr 1996, ein Jedermann-Konto anzubieten. Dieses Konto muss demnach allen Personen offen stehen, egal, ob sie einen Schufa-Eintrag aufweisen oder ob Kontopfändungen vorliegen. Nach wie vor haben Banken aber das Recht, die Kontoeröffnung abzulehnen, etwa wenn der Kunde falsche Angaben macht, wenn er Mitarbeiter belästigt oder bedroht bzw. wenn gesetzeswidrige Transaktionen (Bsp. Geldwäsche) durchgeführt werden.
Sofern das Konto bereits eröffnet wurde, dürfen die Banken dieses dann laut ihren AGB mit einer angemessenen Frist auch kündigen. Das Konto für Jedermann weist jedoch nicht die gleiche Ausstattung wie "normale" Girokonten auf. So werden hier in der Regel keine EC-Karten vergeben, denn bei ihnen ist es möglich, Einkäufe zu tätigen, auch wenn das Konto keine Deckung aufweist. Somit erhalten Kontoinhaber von Jedermann-Konten lediglich eine Bankkarte, mit der Bargeldverfügungen nur an Automaten dieser Bank möglich sind. Weiterhin wird grundsätzlich die Vergabe von Dispositionskrediten abgelehnt, Kontoüberziehungen sind ebenfalls nicht möglich. So ist der Kontoinhaber verpflichtet, das Konto immer auf Guthabenbasis zu führen.
Sofern Abbuchungen durchgeführt werden sollen, bei denen das Kontoguthaben nicht ausreicht, werden diese an den Auftraggeber zurückgegeben. Alle anderen Möglichkeiten, etwa die Möglichkeit von Lastschrifteinzügen oder Überweisungen, sind gegeben. Auch kann das Konto online geführt werden. Die Kosten des Kontos unterscheiden sich ebenfalls nicht vom normalen Konto. Lediglich für kostenlose Konten müssen mitunter Voraussetzungen (bestimmter Geldeingang) erfüllt werden. In der Praxis werden Jedermann-Konten also ein Konto trotz negativer Schufa heute bei nahezu jeder Bank angeboten. Allerdings gibt es auch immer wieder Ausnahmen, bei denen die Kontoeröffnung abgelehnt wird. Hier kann eventuell ein Mitarbeiter einer Schuldnerberatungsstelle helfen, der den Antragsteller zum Banktermin begleitet.