Grundsätzlich hat der Kunde heute viele Möglichkeiten einen Kredit zu erhalten. Dieses ist schon lange Zeit nicht mehr ausschließlich bei Banken möglich, sondern je nach Verwendungszweck kann der Kunde einen Kredit auch bei Versandhäusern, Autohäuser, über Kreditvermittler oder ausländische Unternehmen erhalten. Eine in den letzten Jahren immer beliebter gewordene Form der Kreditaufnahme stellt der Kredit von Privatpersonen an Privatpersonen dar. Grundsätzlich ist für die Kreditvergabe keine bestimmte Form vorgeschrieben. Aus Beweisgründen wird ein Darlehensvertrag zwischen Bank und Kunde stets schriftlich festgehalten. Rein rechtlich wäre aber eine mündliche Vereinbarung ebenfalls gültig. Im schriftlichen Kreditvertrag werden die wichtigsten Daten des Kreditnehmers und des Kreditgebers, die Kreditsumme, die Laufzeit des Darlehens, der zu zahlende Zinssatz und die Kreditrate festgehalten. Unter dem Vertrag muss der Kunde natürlich auch noch unterschreiben.
Heutzutage werden Kredite in zunehmendem Maße auch unter Privatpersonen vergeben. Ob es nun Bekannte sind oder andere Privatpersonen, die einen Kredit vergeben, auch in diesem Bereich sollte die private Kreditvereinbarung besser schriftlich festgehalten werden. In einem Gespräch können immer Missverständnisse entstehen, sodass später der Kreditnehmer unter Umständen anderer Auffassung über getätigte Aussagen als der Kreditgeber ist. Da im Streitfall Aussage gegen Aussage steht, lässt sich nur schwer beweisen, wer Recht hat. Aus beweisrechtlichen Gründen sollte man einen Kreditvertrag also grundsätzlich schriftlich festhalten, auch wenn es unter Bekannten oder sogar Verwandten eigentlich nicht üblich ist. Oftmals trifft in diesem privaten Bereich nämlich auch die Aussage zu "Bei Geld hört die Freundschaft auf".
Da wie bereits kurz erwähnt für das Entstehen eines Darlehensvertrages keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, kann der Vertrag auch relativ formlos auf einem Blankopapier festgehalten werden. Wichtig ist nur, die grundlegenden Eckdaten der Darlehensvergabe festzuhalten. Zu den wichtigen Daten, die man festhalten sollte, um spätere Streitigkeiten auf jeden Fall vermeiden zu können, gehören die persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kreditnehmers und des Kreditgebers. Ferner sollte man natürlich die Kreditdetails nieder schreiben, wie z.B. Darlehensbetrag, Zinssatz und Laufzeit. Idealerweise sollten auch Sonderregelungen wie vorzeitige Tilgung oder Zahlungspausen notiert werden. Zuletzt muss der Vertrag natürlich von beiden Parteien unter Angabe von Ort und Datum noch unterzeichnet werden.