Sparen kann man auf viele Weise. Wer mit einer sicheren Geldanlage möglichst hohe Zinsen erwirtschaften will, sollte sich den so genannten Zinseszinseffekt zu Nutze machen. Es gibt zwei verschiedene Arten, wie man sich die Zinserträge sichern kann. So kann man sich natürlich jedes Jahr, bei manchen Anlagen auch jedes Quartal oder gar jeden Monat die vereinbarten Zinsen auf seinem Konto gut schreiben lassen. Wenn man diese Sparweise beibehält, wird man nach jeder Zinsperiode den gleichen Betrag erhalten, vorausgesetzt, die Zinshöhe bleibt gleich. Wer die Zinsen zum Leben braucht, hat keine andere Möglichkeit, als sie sich gleich auszahlen zu lassen. Aber alle anderen können ihr Vermögen weitaus effektiver vermehren, wenn sie darauf verzichten, die Zinsen jedes Mal überwiesen zu bekommen. Man kann statt dessen vereinbaren, dass die erwirtschafteten Zinsen gleich wieder angelegt werden.
Nach dem ersten Anlagejahr besteht noch kein Unterschied zu der anderen Sparweise mit der jährlichen Auszahlung. Aber bereits nach dem zweiten Anlagejahr wird man feststellen, dass man für sein Erspartes nun mehr Zinsen erhält als im Jahr davor. Denn die Zinsen des zweiten Anlagejahres werden nun vom ursprünglich angelegten Betrag und den auf diesen erhaltenen Zinsen berechnet. Wenn der Ausgangswert höher ist, steigt auch der Zinsertrag für die Gesamtanlage. Dieser Zinseszinseffekt wird im Laufe der Jahre immer größer. Je mehr das Vermögen anwächst, desto höher ist der Betrag, für den die Bank die Zinsen gut schreibt und desto schneller vermehrt sich das angelegte Geld. Vielleicht kennt mancher den Spruch: Die erste Million ist die schwerste, die anderen kommen fast von alleine.
Dieser Zinseszinseffekt ist genau der Grund für das, was diese Redewendung aussagen will. Mit kleinen Beträgen muss man sich allmählich zu größeren Summen hinauf sparen, denn dann hat man eine gute Basis, um eines Tages so viele Zinsen zu erwirtschaften, dass das Vermögen sich immer schneller vervielfacht. Man sollte aber die zu zahlenden Kapitalertragssteuern im Auge behalten. Ab dem nächsten Jahr wird für alle Kapitalerträge ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent fällig. Wer mit seinem Einkommen nicht unterhalb des Existenzminimums liegt und von dieser Steuer nicht betroffen ist, hat einen Sparerfreibetrag von jährlich 801,00 Euro. Verheiratete können den doppelten Betrag steuerfrei einstecken. Wenn man eine Anlage wie zum Beispiel den Bundesschatzbrief B gewählt hat, wo der gesamte Anlagebetrag plus der erwirtschafteten Zinsen über die sieben Jahre auf einmal fällig und ausgezahlt wird, hat man steuerlich das Nachsehen.
Denn man kann nun nicht die 801,00 Euro mit den sieben Anlagejahren multiplizieren, sondern es stehen einem für den gesamten Kapitalertrag auch nur die 801,00 Euro zur Verfügung. Möglicherweise fahren manche Sparer mit der jährlichen Auszahlung besser als mit der Kumulierung der Beträge. Man sollte sich genau ausrechnen, welche Sparweise für einen persönlich günstiger ist, und sich dafür auch den Rat von Bankexperten und Vermögensberatern einholen.