Ausgaben von der Steuer absetzen am besten mit Hilfe eines Steuerberaters

Ausgaben von der Steuer absetzen am besten mit Hilfe eines Steuerberaters

Bürger in Deutschland, die zur Einkommenssteuer veranlagt sind haben die Möglichkeit, jedes Jahr bis zum 31.05. die Einkommenssteuererklärung des Vorjahres abzugeben. Diese enthält alle erzielten Einkünfte sowie etwaige Aufwendungen sowie Sonderausgaben, die vom Einkommen abzusetzen sind. Anhand dieser Erklärung werden dann die tatsächlich zu zahlende Einkommenssteuer sowie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berechnet. Sofern der Steuerpflichtige zu hohe Abgaben im Vorjahr geleistet hat, werden die zu viel gezahlten Steuern anschließend auf das angegebene Bankkonto erstattet. Sofern allerdings die Steuerzahlungen zu gering waren, kommt es unter Umständen zu einer Nachzahlung, die ggf. auch Steuervorauszahlungen mit sich bringen kann.

Eine Steuererklärung zu erstellen ist jedoch nicht einfach. So müssen neben dem Mantelbogen, der die persönlichen Daten sowie Angaben zu den Sonderausgaben auch noch verschiedene Anlagen ausgefüllt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Anlage N für Menschen, die einer nichtselbstständigen Beschäftigung nachgehen, weiterhin die Anlage Kap für die Erklärung über Kapitalerträge. Zahlreiche weitere Anlagen stehen für weitere Einkünfte zur Verfügung. Neben der Frage, welche dieser Anlagen im Einzelnen ausgefüllt werden muss, ist auch die Absetzbarkeit der verschiedenen Ausgaben wichtig.

Im Rahmen der Werbungskosten beispielsweise können Arbeiter, Angestellte sowie Menschen, die Kapitaleinkünfte erzielen, Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Verdienst stehen, absetzen. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit, gleichfalls können aber auch Depotkosten oder Arbeitsmittel angesetzt werden. Einige weitere Ausgaben gehören ebenfalls zu den Werbungskosten, wie etwa die doppelte Haushaltsführung, sollten jedoch vor Angabe einzeln überprüft werden. Nicht immer werden die Angaben nämlich von der Finanzbehörde anerkannt, spezielle Nachweise sind nötig.

Weiterhin haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, besondere Kosten, die so genannten Sonderausgaben, von ihrem Einkommen abrechnen zu lassen, um so die Steuerlast zu reduzieren. Dies können beispielsweise Ausgaben für die Ausbildung der Kinder sein, aber auch Rentenzahlungen, Kirchensteuerzahlungen bzw. Spenden gehören zu dieser Kategorie. Weiterhin können seit dem Jahr 2005 auch Ausgaben für die Altersvorsorge, die im Rahmen der Riester- oder der Rürup-Rente geleistet werden, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer abzusetzen, haben es viele Steuerpflichtige, die in diesem Bereich als Laien bezeichnet werden können, sehr schwer.

Bei der Erstellung der Steuererklärung können beispielsweise Computerprogramme helfen, bei denen jedoch auch einige Vorkenntnisse vorhanden sein sollten. Hilfe bieten weiterhin Steuerberater. Diese Personengruppe ist bestens mit dem deutschen Steuerrecht vertraut und kann Steuerpflichtigen zahlreiche Tipps geben, welche Ausgaben abgesetzt werden können und wie diese in den Formularen angesetzt werden müssen. So können mitunter deutlich höhere Erstattungsbeträge erzielt werden. Durch verschiedene Weiterbildungen sind Steuerberater zudem über Neuerungen in dem Bereich des Steuerrechts informiert. Steuerberatungskosten sind im Übrigen ebenfalls als Ausgaben von der Steuer abzusetzen.

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