Die Auslandsimmobilie erfreut sich einer nach wie vor ungebrochenen Beliebtheit in der deutschen Bevölkerung. Dies gilt dabei sowohl für das Ferienhaus am Strand oder den Wohnwagenstellplatz als auch für den deutschen Unternehmer, der in eine ausländische Betriebsstätte investiert, um neue Absatzmärkte zu erschließen oder seine Produktion effektiver zu gestalten. So unterschiedlich diese einzelnen Gestaltungen auch sein mögen, hinsichtlich einiger ganz zentraler Punkte lassen sich Schnittstellen feststellen. Dies gilt in besonderem Maße für die Finanzierung der Auslandsimmobilie. So sind nur die wenigsten Käufer tatsächlich auch in der Lage, den Kauf ihrer Auslandsimmobilie tatsächlich auch vollständig aus Eigenkapital zu bestreiten. Eine herausragende Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Fälle des Kaufs einer Immobilie im Ausland ist damit sicherlich die Finanzierung eben dieser Immobilien.
Dabei ist zunächst zu bedenken, dass die Finanzierung einer Immobilie im Ausland nicht den selben Regeln unterliegt, wie ein vergleichbarer Sachverhalt im Inland. Die Finanzierung einer Auslandsimmobilie erfordert daher stets landesspezifisches Know-How. Das beginnt bereits mit der Auswahl der richtigen Finanzierung. So kann es unter Umständen durchaus vorteilhaft sein, die Finanzierung direkt im Ausland durchzuführen. Voraussetzungen für diese Gestaltung ist dabei zunächst, neben zumindest rudimentär vorhandenen Sprachkenntnissen, auch eine gewisse Kenntnisse der entsprechend landestypischen Finanzierungsmodelle. So kann sich der potentielle Finanzierungsnehmer nur in den seltensten Fällen auch tatsächlich auf die Vorschläge der Bank verlassen.
Schließlich ist es nahe liegend, dass diese vor allem solche Gestaltungen vorschlagen wird, die für sie selber betriebswirtschaftlich lohnend sind. Dass dies schon allein aufgrund höherer Zinskosten das genaue Gegenteil vom Interesse des potentiellen Finanzierungsnehmers sein wird, versteht sich von selbst. Ähnliches gilt weiterhin hinsichtlich der weiterhin anfallenden landestypischen Kosten. Schließlich müssen diese ebenfalls in die Finanzierung einbezogen werden. Ein gutes Beispiel liefert hier die Grunderwerbssteuer, die in nahezu jedem Land, freilich in unterschiedlicher Form, erhoben wird. Würde ein Ausländer eine Immobilie in Deutschland kaufen und bei seinen Vorbereitungen, das heißt der Finanzierung, die Deckung der Grunderwerbssteuer außer Acht lassen, wäre es nicht unwahrscheinlich, dass dieser plötzlich auftauchende Finanzbedarf das Geschäft verhindern könnte.
Dieses Beispiel ist natürlich entsprechend übertragbar und verdeutlicht die wichtige Stelle hinreichender Information im Rahmen der Finanzierung. Diese Überlegung lässt sich auch weiterhin auf die gesetzlichen Regeln des entsprechenden Landes, insbesondere solche zum Erwerb von Grundstücken und deren Finanzierung, anwenden. So bestehen in Hinsicht auf diesen Punkt, insbesondere in Ländern, deren Rechtskreis fremdartig ist, durchaus Stolpersteine in Hinsicht auf die Finanzierung und den Erwerb von Grundbesitz. So erfordert etwa der Erwerb von Immobilien in nicht wenigen Ländern eine vorherige Zustimmung der kommunalen Behörde oder gewisse Formalitäten, die einem deutschen Teilnehmer am Rechtsverkehr merkwürdig erscheinen werden. Hier lauern insbesondere für den Käufer zahlreiche Gefahren, die durch die versehentliche Missachtung von inländischen Normen die Finanzierung und damit auch das Geschäft platzen lassen können.