Die Bonität eines Bankkunden ist nicht nur bei der Kreditvergabe entscheidend. Vielmehr spielen die Sicherheiten und die Kreditwürdigkeit des Kunden, die sich ja vor allem aus der Bonität ergeben, bei nahezu allen Sachverhalten mit finanzieller und wirtschaftlicher Relevanz eine beachtliche Rolle. Dies gilt also nicht nur für Mobiltelefonverträge, sondern insbesondere auch für Kreditkarten. Demnach ist auch beim Antrag auf eine Kreditkarte die Bonität des potentiellen Kunden entscheidend. Dies gilt dabei sowohl für die grundsätzliche Bewilligung des Antrags auf Gewährung einer Kreditkarte als auch für den gewährten Kreditrahmen, also die Rahmenkonditionen des Kreditverhältnisses.
Diese Umstände beruhen dabei auf ähnlichen Überlegungen, die auch bei der Vergabe von Krediten entscheidend sind. So gewährt die Bank den Kunden mit der Vergabe der Kreditkarte schließlich letztlich auch einen freien Kreditrahmen, mit den der Kunde nahezu nach Belieben verfahren kann. Die daraus resultierenden Gefahren für Bank sind daher zunächst vergleichbar mit denen, die aus der Vergabe eines ungesicherten Kredites mit dementsprechenden Risiko resultieren können. Insbesondere besteht stets die Gefahr, dass der Inhaber der Kreditkarte die jeweils kreditierte Summe nicht entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen fristgerecht zurückführt. Dies hat ähnliche Auswirkungen wie der Ausfall eines Kredites.
Insbesondere schädigt dieser Sachverhalt die Gewinnmöglichkeiten der Bank erheblich, sodass auch hier größtes Interesse an den entsprechenden Sicherheiten, welche wiederum durch eine hohe Bonität des Kreditnehmers verdeutlichen werden, besteht. Aus diesem Grund bedeutet der Begriff der Bonität im Rahmen einer Kreditkartenvergabe auch nichts anderes als bei einer Vergabe von "gewöhnlichen" Krediten. Insbesondere wird sie auf die gleiche Weise ermittelt, nämlich vor allem durch die quotale Bewerbung der fraglichen und wirtschaftlich relevanten Sicherheiten des Kreditnehmers. So kann grundsätzlich bei der Vergabe von Krediten und Kreditkarten der selbe Wert genutzt werden, was in der Praxis aus Gründen der Praktikabilität auch geschieht.
So ist bei der Vergabe einer Kreditkarte ebenfalls die durch die Schufa generierte Kreditwürdigkeit des Bankkunden maßgeblich. Dies bedeutet letztlich ähnliches wie bei Kreditsachverhalten. Denn auch hier wird die Bank die Kreditkarte nur gewähren, wenn auch der Schufa Score des potentiellen Kunden hoch genug ist. Ebenfalls die übrigen Bedingungen, wie etwa die Verzinsung der kreditierten Summe und der jeweils geltende Kreditrahmen beurteilt sich nach dem Score der Schufa.
Verfügt der potentielle Kunde also über einen entsprechend negativen Score, wird er keine Kreditkarte gewährt bekommen. Dann bleiben ihm lediglich Alternativen, wie etwa eine so genannte Pre Paid Kreditkarte. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Kreditkarte im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um ein spezielles Guthaben, welches als Zahlungsmittel fungiert. Der Kunden kann also bei Nutzung einer solche Karte nicht auf einen Kreditrahmen zurückgreifen, sondern lediglich über ein Guthaben verfügen, welches er vorher auf die Karte übertragen hat. Die Bezeichnung als Kreditkarte ist insofern also nicht nur irreführend, sondern auch grob falsch und nicht sachgerecht.