Bei Bezug von Elterngeld Steuerklasse 3 wählen

Bei Bezug von Elterngeld Steuerklasse 3 wählen

Das Elterngeld bietet Eltern seit Anfang des Jahres 2007 neue finanzielle Spielräume. Der Elternteil, der sich nach der Geburt eines Kindes um dessen Erziehung kümmert und daher zunächst zu Hause bleibt, erhält bis zu zwölf Monate lang Elterngeld. Das beträgt immerhin zwei Drittel des durchschnittlichen monatlichen Gehalts der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Das gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Monat - mehr Elterngeld gibt es nicht. Bleibt auch der zweite Partner zeitweise zu Hause, so wird das Elterngeld sogar noch zwei weitere Monate lang gezahlt. Wer Elterngeld bezieht, bzw. wer absehen kann dass er Elterngeld beziehen wird, der kann sich auch gut ausrechnen, wie durch Ausnutzung der gesetzlichen Regelungen am Ende das meiste Geld in die Kasse der Eltern fließen kann. Eine wichtige Rolle kann hierbei die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse sein.

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten eines Wechsels der Lohnsteuerklasse, der dazu beitragen kann, dass es positive Auswirkungen auf den monatlichen Kontostand gibt. Die erste Variante trifft in dem Fall zu, in dem beide Eltern vor der Schwangerschaft berufstätig sind und in etwa gleich viel verdienen. In diesem Fall bietet es sich an, dass beide Partner in Steuerklasse 4 eingestuft werden. Ist nun die Frau schwanger und bleibt nach der Geburt zu Hause, so kann sie Elterngeld beantragen. Nun ist zu prüfen, ob es eventuell schon sinnvoll sein kann, dass die Frau in den Monaten vor der Geburt in Lohnsteuerklasse 3 wechselt, während der Mann in diesem Fall in Lohnsteuerklasse 5 wechselt. Das hat zur Folge, dass vor der Geburt die Frau ein höheres Nettoeinkommen bezieht, der Mann hingegen ein niedrigeres. Oft haben beide Partner in der Summe dann weniger Geld beisammen. Langfristig kann sich das jedoch ändern. Denn die Frau erhält durch den Lohnsteuerklassenwechsel ein höheres Nettoeinkommen, was auch die Höhe des Elterngeldes nach oben treibt.

Dieses Mehr an Elterngeld kann über zwölf Monate betrachtet das kurzfristige Minus in den Monaten vor der Geburt kompensieren. Nach der Geburt sollte der Mann dann jedoch in Lohnsteuerklasse 3 wechseln. Es ist allerdings gut zu prüfen, ob sich dieser Aufwand tatsächlich lohnt. Idealerweise hilft hierbei ein Steuerberater, mindestens jedoch ein Brutto-Netto-Rechner, wie sie im Internet verfügbar sind. Die zweite Variante gilt ebenfalls für den Fall, dass beide Elternteile vor der Geburt in Lohnsteuerklasse 4 eingeordnet werden. Es gilt sogar unabhängig davon, ob Elterngeld bezogen wird oder nicht: Der Partner, der weiter arbeiten geht (im obigen Beispiel ist das der Mann), sollte in jedem Fall die Klasse seiner Lohnsteuer wechseln. Ein Wechsel von Klasse 4 in Klasse 3 kann schnell einige hundert Euro pro Monat mehr ausmachen, die netto vom Gehalt übrig bleiben. Der Wechsel der Lohnsteuerklasse kann hierfür schnell und unkompliziert bei den zuständigen Behörden - in der Regel bei der Stadtverwaltung - vorgenommen werden.

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