Dass die Zeiten heute nicht mehr rosig sind, das weiß wohl jeder. Trotzdem schrumpfen die Wünsche deshalb nicht, und so mancher Verbraucher möchte auf die Erfüllung seiner Wünsche deshalb auch nicht verzichten. Für viele kommt deshalb nur ein Kredit bei einer Bank in Frage. Für Personen, die über einen festen Arbeitsplatz oder über anderweitige feste Einkommen verfügen, dürfte die Aufnahme eines Kredites sicherlich kein großes Problem sein. Die Voraussetzung ist natürlich, dass in der Schufa keine negativen Einträge vorhanden sind. Banken wollen grundsätzlich Sicherheiten sehen, bevor sie Geld verleihen. Ein fester Arbeitsplatz mit einem regelmäßigen monatlichen Einkommen ist schon eine Sicherheit. Und wenn das Gehalt stimmt, dürfte einer Kreditvergabe nichts mehr im Wege stehen. Doch wie sieht es bei Arbeitslosen aus, die im Hartz IV-Bezug stehen? Gerade dieser Personenkreis hat das Geld oftmals bitter nötig und ein Darlehen wäre in manchen Situationen sicher hilfreich.
Aber ist der Antrag auf ein Darlehen bei Hartz IV-Empfängern auch von Erfolg gekrönt? Definitiv nein. Personen, die im Hartz IV-Bezug sind, bekommen von keiner Seite ein Darlehen. Manche werden jetzt sicher meinen, dass Hartz IV-Empfänger dann ein schufafreies Darlehen oder einen Schweizer Kredit erhalten können. Aber hier ist eine Anfrage vollkommen zwecklos. Für diese genannten Darlehen ist immer ein fester Arbeitsplatz erforderlich, denn auch bei schufafreien oder Schweizer Krediten muss ein Gehaltsnachweis vorgelegt werden. Arbeitslosengeld ist nun mal kein Gehalt.
Wer sich näher mit der Materie des Hartz IV-Bezuges auskennt, der weiß, dass dem Betroffenen lediglich rund 345 € zum Bestreiten des Lebensunterhaltes übrig bleiben. Die Miete wird zwar von dem kommunalen Arbeitsvermittlungen gezahlt, aber Stromkosten, Telefonkosten etc. werden nicht übernommen. So ergibt es sich eigentlich schon von selbst, dass ein Arbeitsloser nicht auch noch die notwendigen Raten für einen Kredit aufbringen kann. Außerdem ist der Bezug von Hartz IV nicht pfändbar, das bedeutet auch, dass die Bank nichts pfänden kann, falls die Rückzahlung des Darlehens nicht mehr gewährleistet ist.