Bei der Kreditkarten Abrechnung die aufgeführten Positionen genau überprüfen

Bei der Kreditkarten Abrechnung die aufgeführten Positionen genau überprüfen

Kreditkartenbesitzer, die ihre Kreditkarte regelmäßig nutzen, sind dazu angehalten, die Kreditkartenabrechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Das steht meistens ganz konkret in den Bedingungen zur Nutzung von Kreditkarten und ist im eigenen Interesse auch wichtig, gerade wenn die Kreditkarte auch für Bezahlvorgänge im Internet genutzt wird. Erst im vergangenen Jahr sind einem Unternehmen in Deutschland die kompletten Kreditkartendaten von mehr als 60.000 Kunden gestohlen worden, was zur Folge haben kann, dass mit den Daten unberechtigt Käufe getätigt werden. Die Kreditkartenabrechnung ist der Rechnungsabschluss, den das Kreditkartenunternehmen dem Karteninhaber zur Verfügung stellt. Der Kartenbesitzer ist somit verpflichtet, diese Abrechnung sofort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Hat ein Kreditkarteninhaber berechtigte Einwendungen gegen die Abrechnung, muss er diese in der Regel innerhalb von vier Wochen an das zuständige Kreditkartenunternehmen erheben.

Geschieht das nicht, gilt die Kreditkartenabrechnung aus der Sicht des Unternehmens als anerkannt. Jeder Kreditkartenbesitzer sollte die Belege, die er bekommt, wenn er mit der Kreditkarte bezahlt, sorgfältig, am besten in einem Ordner, aufbewahren und wenn er die monatliche Kreditkartenabrechnung erhält, die Belege mit den Beträgen auf der Rechnung abgleichen. Das ist ähnlich zu handhaben., wie auch bei der Kontrolle der Kontoauszüge verfahren wird. Bei den Kreditkartenabrechnungen, die in der Regel nur einmal monatlich kommen, ist es umso wichtiger, weil zwischen Bezahlung und Abrechnung immerhin mehr als sechs Wochen liegen können.

Stellt ein Kreditkartenbesitzer fest, dass auf seiner Kreditkartenabrechnung Positionen in Rechnung gestellt werden, für die er keine Kaufbelege hat und die er auch nicht gekauft hat, muss er diesen Sachverhalt unverzüglich dem entsprechenden Kreditkarteninstitut anzeigen und bei berechtigtem Verdacht, dass mit der Kreditkarte missbräuchlich umgegangen wurde, ist dann auch die Polizei einzuschalten. Kann der Kreditkartenbesitzer nachweisen, dass er nicht fahrlässig mit seiner Kreditkarte umgegangen ist, wird die Bank für den entstandenen Schaden haften, das heißt, der Kunde bekommt das Geld ersetzt. Oft empfiehlt es sich, gerade in Fällen, wo eine Straftat zu vermuten ist, die Kreditkarte sperren zu lassen, um weiteren missbräuchlichen Einsatz zu verhindern. Kunden, die ihren Pflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß nachkommen und die betrügerische Abbuchungen erst viel später feststellen, haben oft nicht die Chance auf Schadenersatz, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind.

Kreditkarten sind ein sicheres Bezahlmittel, aber dennoch finden Betrüger immer wieder Möglichkeiten, um an die Daten von Kreditkartenbesitzern zu kommen und diese dann zu schädigen. Dessen muss sich jeder Kreditkartenbesitzer bewusst sein und schon aus diesem Grund verantwortungsvoll mit der Kreditkarte umgehen, insbesondere beim Einsatz im Ausland oder wenn die Kreditkarte auch für die Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genutzt wird. Gerade in der letzten Zeit sind auch in den Medien die betrügerischen Maschen der Datendiebe publik gemacht worden. Schützen kann sich der Verbraucher davor nicht, aber durch Prüfung der Kreditkartenabrechnung dazu beitragen, dass Betrugsfälle schneller aufgeklärt werden können.

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