Die Kreditkarte ist und bleibt wohl auch ein beliebtes Mittel für die bargeldlose Zahlung. Handlich, bequem und einfach lassen sich Einkäufe tätigen, auch wenn das Bargeld und der nächste Geldautomat weit weg sind. Wichtig bei der Nutzung von Kreditkarten ist trotzdem, diese ebenso sorgsam wie Bargeld zu behandeln. Einmal in den falschen Händen, können leider große wirtschaftliche Schäden für den Inhaber entstehen. Auf den Punkt gebracht heißt dies, dass der Inhaber sofort nach dem Bemerken des Diebstahls der Kreditkarte umgehend handeln muss, um seinen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das sofortige richtige Handeln nach einem Kreditkartendiebstahl ist besonders für die Haftungsfrage beim Kreditkartendiebstahl sehr wichtig. Im Regelfall wird die Kreditkarte durch den Dieb tendenziell zeitnah zum Diebstahl genutzt.
So ist es für den Inhaber der Karte immens wichtig, die Kreditkarte sofort nach dem Bemerken des Diebstahls sperren zu lassen. Die relevanten Telefonnummern, unter denen die Sperrung rund um die Uhr geschehen kann, sollten in das Telefonbuch für unterwegs eingetragen, in die Geldbörse gesteckt oder auch in das Handy gespeichert werden. Im günstigsten Falle werden alle drei Möglichkeiten genutzt. Bei der telefonischen Sperrung der Kreditkarte sollte man sofort auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, die im Streitfalle sehr wichtig werden kann.
Ab dem Zeitpunkt der Sperrung haftet der Inhaber der Kreditkarte nämlich nur für Schäden in Höhe von 50 Euro, ohne Sperrung liegt die Haftung für den vollen Schaden auf seinen Schultern. Die Zeiten, in denen Banken versuchen können, dem Kunden grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen und sich damit aus der Haftung ziehen können, sind zum Glück vorbei. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. April 2002 hat diesen Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit aufgehoben. Banken sind grundsätzlich nach der Sperrung der Kreditkarte für weitere Schäden in der Haftung. Das unterstreicht allerdings noch einmal die Bedeutung der zeitnahen Sperrung der Karte bei Verlust oder Diebstahl. Der Begriff zeitnah ist übrigens auch genau definiert.
Ist ein Telefon in der Nähe, und dies kann im Zeitalter der Handys angenommen werden, gilt eine Sperrung innerhalb einer Stunde ab dem Feststellen des Kreditkartenverlustes als zeitnah. Verbraucherberater weisen darauf hin, dass sämtliche Daten der Karte, wie Anbieter, Laufzeit der Karte, Telefonnummern für die Sperrung getrennt von der Karte aufbewahrt werden sollten. Das ist deshalb so wichtig, weil genau diese Angaben für die Sperrung der Kreditkarte benötigt werden.
Wer wirklich auf Nummer Sicher gehen möchte, kopiert Vorder- und Rückseite der Kreditkarte und bewahrt die Kopie an einem sicheren Ort zu Hause auf. Im Urlaub kann eine weitere Kopie dieser Karte im Hotelsafe hinterlegt werden, um auch in den Ferien beim Kreditkartenverlust sofort handeln zu können. Werden alle Vorkehrungen zur Absicherung des Inhabers vor finanziellen Schäden getroffen, kann dem unbeschwerten Einkauf mit der Kreditkarte nichts mehr im Wege stehen.