Bei einem Kreditzinsvergleich auch etwaige Nebenkosten berücksichtigen

Bei einem Kreditzinsvergleich auch etwaige Nebenkosten berücksichtigen

Beim Kreditzins muss zunächst unterschieden werden zwischen dem Nominalzinssatz und dem sogenannten effektiven Jahreszins. Der Nominalzins ist der Prozentbetrag, den die Bank für das Verleihen des Geldes verlangt. Dieser Zinssatz ist abhängig von Höhe und Laufzeit des Kredites, den Bedingungen am Kapitalmarkt und der Bonität des Kunden. Diese Zinsen für den Kredit sind aber nicht die einzigen Kosten eines Kredites. Um nun diese gesamten Kreditkosten überhaupt vergleichen zu können, sind die Banken laut Gesetz dazu verpflichtet, den sogenannten "effektiven Jahreszins" anzugeben. Der effektive Jahreszins errechnet sich aus dem Nominalzins und den weiter anfallenden Gebühren wie Vertragsausfertigungs-Gebühr, sonstigen Bearbeitungsgebühren, Tilgung und Disagios. Ein Disagio ist ein Abschlag auf den nominalen Kreditbetrag - es wird weniger ausbezahlt als die eigentliche Kreditsumme. Ein Disagio gibt es normalerweise nicht bei Verbraucherkrediten, wohl aber bei Immobilienkrediten. Der effektive Jahreszins ist also der Prozentsatz, der effektiv pro Jahr vom Kreditnehmer zu bezahlen ist. Dadurch wird ein Vergleich zwischen zwei oder mehreren Angeboten bei gleicher Laufzeit überhaupt erst möglich. Weitere verdeckte Kosten:

Bereitstellungsgebühr
Die Banken sind bei der Erfindung weiterer "Gebühren" durchaus kreativ. Nicht im effektiven Jahreszins enthalten sind zum Beispiel Bereitstellungsgebühren oder -zinsen (fallen vor allem bei Immobilien-Krediten an).

Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung wird für den Fall abgeschlossen, dass aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit der Kredit nicht mehr abbezahlt werden kann (hier trägt die Versicherung dann die Raten) - oder auch für den Fall, dass der Kreditnehmer stirbt (hier wird von der Versicherung die Restschuld bezahlt). Eine Restschuldversicherung dient also der Absicherung der Bank. Wenn eine Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung zwingend vorschreibt, dann muss dieser Betrag rein rechtlich in den effektiven Jahreszins mit einbezogen werden. Praktisch geschieht das jedoch nicht immer - also Vorsicht! Viele Banken machen den Abschluss nicht zur Pflicht, legen es aber dem Kunden sehr nahe. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann die Kreditkosten schnell auf das Doppelte oder mehr steigern! Wissen sollte man auch, dass zum Beispiel im Todesfall die Versicherung nicht bezahlen muss, wenn bei Abschluss bereits eine Erkrankung vorlag.

Wertschätzungsgebühren
Diese Gebühren können bei Immobilien-Krediten anfallen und sind ebenfalls nicht im effektiven Jahreszins enthalten.

Kosten für Sondertilgung oder vorzeitiger Rückzahlung
Es gilt herauszufinden, ob Sondertilgungen möglich sind und wenn ja, unter welchen Bedingungen und ob diese mit weiteren Kosten verbunden sind. Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung verlangen die Banken normalerweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe kann sehr unterschiedlich sein, hier sollte unbedingt nachfragt werden.

Kontoführungs-und Auszugsgebühren
Einige Banken verlangen bei Abschluss eines Kredites auch monatliche oder jährliche Kontoführungs- oder Auszugsgebühr. Diese Gebühren sind ebenfalls nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Wichtig ist also, sämtliche Kosten genau zu vergleichen. Es gibt im Internet Portale, die die effektiven Jahreszinsen - bei gleichen Bedingungen wie Kredithöhe und Kreditlaufzeit - miteinander vergleichen und meist auch noch Informationen über Nebenkosten anbieten. Im Zweifelsfall allerdings sollte man immer genau nachfragen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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