Viele Kredite mit festgelegter Zinsvereinbarung werden über einen längeren Zeitraum abgeschlossen. Ändern sich jedoch die finanziellen Verhältnisse eines Kreditnehmers oder die allgemeine Zinsentwicklung, kann ein solcher Kredit ganz schnell völlig unrentabel sein. Verbraucher haben jedoch erst nach zehn Jahren die Möglichkeit, einen zinsgebundenen Kredit mit einer gesetzlich festgelegten Frist zu kündigen. Bei einer vorzeitigen Kündigung können die Banken Gebühren erheben, um ihre Verluste durch die entgangenen Zinseinnahmen wieder auszugleichen. Diese Gebühr wird im allgemeinen als Vorfälligkeitsentschädigung oder Vorfälligkeitsentgelt bezeichnet. Bei nicht festverzinsten Krediten kann diese Gebühr nur für einen Zeitraum von drei Monaten anfallen, sofern keine andere Möglichkeit der Kündigung vorgesehen ist. Die Gründe für die Aufnahme eines weiteren Kredits zur Ablösung eines alten Darlehens sind vielfältig, einer davon liegt meistens in den günstigeren Zinsen.
Ein weiteres Motiv für eine Umschuldung kann die Höhe der monatlichen fälligen Raten sein, die aufgrund veränderter wirtschaftlicher Bedingungen nicht mehr angemessen ist. Zum anderen kann mit einem neuen Darlehen ein vorhandener Dispokredit abgezahlt werden. Die Zinsen für einen solchen Dispo liegen regelmäßig weit über denen eines Ratenkredits. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt durch Banken und Geldinstitute nach unterschiedlichen Methoden, die in der Vergangenheit immer wieder für gerichtliche Auseinandersetzungen sorgten. Dabei wird zwischen dem Aktiv-Aktiv-Vergleich und den Aktiv-Passiv-Vergleich unterschieden. Neben der Vorfälligkeitsentschädigung können die Banken zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erheben, wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst werden soll.
Fällig wird diese Gebühr nur nach einer Kündigung durch den Darlehensnehmer. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird beispielsweise regelmäßig bei einer Ablösung von Hypothekenkrediten erhoben, denn normale Ratenkredite für Verbraucher sind mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten kündbar. Damit kann auch das Vorfälligkeitsentgelt nur für diese Zeit anfallen. Soll nun ein Kredit durch einen Neuen abgelöst werden, darf nicht nur der Nominalzins Beachtung finden, sondern alle diese Gebühren müssen dazu gerechnet werden, um herauszufinden wie günstig die neuen Kreditbedingungen wirklich sind. Dabei dürfen die anfallenden Kosten schließlich nicht höher sein als die bisher gezahlten Verbindlichkeiten. Einen genauer Überblick über sämtliche Kosten bietet nur der effektive Jahreszins, er beinhaltet den Nominalzins, sämtliche Bearbeitungsgebühren, Versicherungen und sonstige Gebühren.
Eine Kündigung des alten Kredits sollte erst nach der Zusage für ein neues Darlehen erfolgen. Die Umschuldung lohnt sich vor allem dann, wenn die Laufzeit des alten Vertrags noch sehr lang ist und die Kreditsumme hoch. Wird der Zweitkredit bei derselben Bank wie der erste aufgenommen, dürfen Gebühren nicht doppelt erhoben werden. Die effektiv zu erwartenden Zinsen für ein neues Darlehen müssen deutlich unter denen des abzulösenden Kredits liegen, damit sich eine Umschuldung tatsächlich bezahlt macht. Während die Vorfälligkeitsentschädigung für einen langfristigen Hypothekenkredit immer eine Rolle spielt, sind normale Ratenkredite für Verbraucher davon nicht betroffen.