Bei der Anlage von Kapital in Fonds haben die Investoren die Möglichkeit einer Einmalanlage, oder sie können mit einem geringen monatlichen Beitrag ab ungefähr 25 Euro ihr Geld in Sparpläne einbringen. Beim rhythmischen Sparen eines immer gleichbleibenden Betrags erweist sich der Durchschnittskosteneffekt für die Anleger als positiv. Durch die Kombination von verschiedenen Fonds kann der Effekt auch eine Streuung des Risikos erreichen. Die Gelder der Anleger gehören zum Sondervermögen der Investmentgesellschaften und sind auch im Falle eines Konkurses dieser oder der Depotbanken für die Anleger sicher. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sorgt bei einer Insolvenz der Emittenten von Fonds für die Liquidierung des Kapitals und die umgehende Auszahlung an die Anteilseigner. Weil Fonds in Deutschland der Aufsicht und staatlichen Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, sind sie sehr gut überwacht und sicher.
Die Kosten von Fonds
Die Käufer von Fonds müssen aber auch mit einer Menge von Aufschlägen rechnen. Verwaltungsgebühren, Ausgabeaufschläge, und für die Verwalter Erfolgsbeteiligungen sind hier durchaus üblich. Weil die Anleger in Fonds aber hauptsächlich von der Wertsteigerung ihrer Anteile profitieren, sollten diese Kosten zwar beachtet, aber nicht überbewertet werden. Der Ausgabeaufschlag dient zur Deckung der Kosten für den Vertrieb des Fonds. Bei Aktienfonds können drei bis sechs Prozent Ausgabeaufschlag anfallen, Rentenfonds, die schwankungsarm sind, kosten etwa nur die Hälfte. Immobilienfonds sind mit ungefähr fünf Prozent Ausgabeaufschlag behaftet, während Käufer von Index- oder Geldmarktfonds oft gar keinen Ausgabeaufschlag zahlen.
Die Managementgebühren
Sie richten sich nach dem Aufwand des Managements für den Fonds und können null bis zwei Prozent im Jahr betragen. Indexfonds kommen ohne aufwändige Unternehmensanalysen und Marktbeobachtungen aus und verursachen kaum Kosten für das Management, während der große Beobachtungsaufwand und die ständige Umschichtung bei volatilen Aktienfonds große Kostenbelastungen mit sich bringen.
Die Depotkosten von Fonds
Die Verwaltung und Verwahrung der Anteile von Fonds werden von Wertpapierdepots durchgeführt. Die Depotkosten gehören deshalb zu den Verwaltungskosten. Hinterlegen die Investoren, die schon Anleihen oder Aktien besitzen, ihre Anteile in das gleiche Depot, erhöhen sich die Fixbeträge nicht, wenn die Banken eine pauschale Depotgebühr verrechnen. Haben die Kunden ein hauseigenes Girokonto, oder Sparpläne mit Fonds bei den Banken, bieten viele Geldinstitute auch kostenlose Wertpapierdepots.
Die Wertpapierdepots
Wertpapierdepots haben die Aufgabe, die von Kunden hinterlegten Fonds und Wertpapiere zu verwalten. Die Inhaber des Depots erhalten jährlich einen Depotauszug, der den Wert aller Aktien so wie deren Stückzahl beinhaltet.
Fonds ohne Ausgabeaufschlag
Fonds können in einem mittelfristigen, kurzfristigen oder langfristigen Horizont angelegt werden. Auch im Ausgabeaufschlag unterscheiden sich die Anlagen. Tradingfonds werden meistens ohne Ausgabeaufschlag (Agio) ausgegeben. Sie haben aber in der Regel höhere Verwaltungskosten. Deshalb sollten beim Erwerb von Fonds ein Vergleich in der Total Expense Ratio stattfinden. Hier werden im Verhältnis zum Volumen des Fonds alle Kosten und Gebühren aufgezeigt. Sie ist ein guter Anhaltspunkt, welche Fonds billig, beziehungsweise teuer gemanagt werden.