Bei Ratenrückstand bei der Kredittilgung droht die Kündigung des Kredit

Bei Ratenrückstand bei der Kredittilgung droht die Kündigung des Kredit

Verbraucher, die einen Kredit aufnehmen, sollten grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass ihr Girokonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Rate entsprechende Deckung aufweist. Kommt es bei der Bank zu Ratenrückständen, droht die Kündigung des Kredites. Natürlich wird eine Bank den Kredit nicht sofort kündigen, wenn ein Kreditnehmer mit einer Rate in Verzug gerät. In der Regel wird der Kunde gemahnt, muss Mahngebühren bezahlen und kann den Rückstand ausgleichen. Viele Banken arbeiten mit mehreren Mahnstufen, das heißt, wer auf die erste Mahnung nicht regiert, der bekommt eine zweite Mahnung, eine dritte Mahnung, und wenn er dann immer noch nicht bezahlt, dann landet die Forderung sehr schnell beim Inkasso, was zur Folge hat, dass der Kredit gekündigt werden kann und der gesamte offene Betrag inklusive der Gebühren für Mahnungen und aufgelaufenen Zinsen sofort fällig gestellt wird.

Ist ein Kredit gekündigt heißt das nicht, dass er nicht zurückgezahlt werden muss, im Gegenteil der Gläubiger setzt alles daran, sein Geld zu bekommen. Für den Kreditnehmer bedeutet das peinlichen Ärger und einen negativen Eintrag in der Schufa, der dann wieder zur Folge hat, dass die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt ist und der Kreditnehmer in Zukunft auch bei anderen Banken keinen Kredit bekommen wird. Kreditnehmer, die aus bestimmten Gründen ihren Ratenverpflichtungen nicht nachkommen können, sollten immer Kontakt mit dem Support der Bank aufnehmen und versuchen, eine Ratenaussetzung auszuhandeln. Viele Banken sind natürlich gegen Zahlung von zusätzlichen Gebühren bereit, Stundungen oder Aussetzung von Raten zu gewähren.

Einige Unternehmen werden schon im Zusammenhang mit der Kreditofferte mit dieser Möglichkeit, die dann sogar ohne zusätzliche Kosten eingeräumt wird. Das setzt allerdings immer eine einvernehmliche Lösung voraus. Kreditnehmer, die sich verschuldet haben und auf Mahnschreiben schon nicht mehr reagieren, müssen davon ausgehen, dass ihnen der komplette Kredit gekündigt wird. Viele können aufgrund von Unkenntnis nicht abschätzen, was das in letzter Konsequenz für sie persönlich bedeutet. Dabei ist der Weg in die Schuldenfalle direkt vorprogrammiert. Wer allein den Ausweg nicht findet, der sollte sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Hier sitzen kompetente Ansprechpartner, die den Kreditnehmer unterstützen und auch in Verhandlungen mit den Gläubigern treten.

Oft sind die Gläubiger auch zu einem Vergleich bereit, ehe sie damit rechnen müssen, dass ihnen die gesamte Schuld verloren geht. Das Prozedere im Zusammenhang mit einer Kreditkündigung kann auch für den Kreditnehmer äußerst unangenehm werden, wenn der Gläubiger versucht über den Arbeitgeber Teile des Lohns zu pfänden oder wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und pfänden möchte. Wenn es erstmal so weit gekommen ist, bleibt vielen Schuldnern letztlich nichts anderes übrig, als private Insolvenz anzumelden. Dann sind sie immer noch verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeit alles zur Schuldentilgung zu tun, aber nach sechsjähriger Wohlverhaltensphase werden die Restschulden erlassen.

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