Die private Insolvenz ist für viele, verschuldete Menschen der Weg aus der Armut, wieder zurück in ein neues, schuldenfreies Leben. Nicht jeder kann das Verfahren antreten, da die Gerichte nur Personen berücksichtigen, die hoch verschuldet sind und keine andere Methode der Rückzahlung haben. Menschen mit einer verhältnismäßig geringen Schuldsumme müssen versuchen eine Ratenzahlung mit den Gläubigern zu vereinbaren, um die ausstehenden Forderungen zu tilgen. Die private Insolvenz kann nur beantragt werden, wenn das Verfahren von einem Schuldnerberater als geeignet empfunden wird. Die vorherige Beratung ist unerlässlich und zunächst versucht der Schuldnerberater mit sämtlichen Gläubigern eine Einigung beispielsweise durch Vergleichsangebote zu erzielen. Nur wenn mehr als die Hälfte aller Gläubiger die Verhandlung ablehnen, kann der Berater das private Insolvenzverfahren gemeinsam mit dem Schuldner beantragen.
Bei den Insolvenzgerichten stehen Anträge zur Verfügung, die nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt werden müssen. Unter anderem ist es erforderlich, dass sämtliche Gläubiger nebst ausstehender Summe eingetragen werden, damit das Gericht einen Überblick bezüglich der Schuldsumme bekommt. Wird dem Antrag auf private Insolvenz statt gegeben, folgt zunächst die sechsjährige Wohlverhaltensperiode. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Schuldner sämtliche Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze an einen Treuhänder abtreten, der die Summe dann gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt. Arbeitslose Personen verpflichten sich jede Arbeitsgelegenheit anzunehmen und sich aktiv um die Suche zu bemühen.
Falschaussagen bezüglich der Einkommenshöhe können dafür sorgen, dass die private Insolvenz beendet wird und der Schuldner für 10 Jahre von dem Verfahren ausgeschlossen wird. Während der sogenannten Wohlverhaltensperiode dürfen keine weiteren Schulden gemacht werden, da das Verfahren sonst ebenfalls beendet wird und nicht mehr aufgenommen werden kann. Hat sich der Schuldner sämtlichen Auflagen gefügt kommt es nach Ablauf der sechs Jahre zu einer abschließenden Gerichtsverhandlung. Bei einem erfolgreichen Insolvenzverfahren werden dem Verbraucher sämtliche Restschulden erlassen und er kann ein neues Leben beginnen. Nach einer erfolgreichen Insolvenz ist kein weiteres Verfahren möglich, wenn erneute Schulden entstehen sollten.