Das Null-Leasing ist eine Vertragsvariante beim Kfz-Leasing. Hierbei fallen keinerlei Zinsen an, darüber hinaus auch keine Bearbeitungsgebühren. Der Leasingnehmer bezahlt bei einem Null-Leasing lediglich den tatsächlichen Wertverlust des Wagens in Form von zinsfreien Raten. Das Null-Leasing gilt als besonderes Schnäppchen unter den Leasingangeboten. Allerdings hat auch ein Händler, bzw. Hersteller nichts zu verschenken. Das Null-Leasing wird lediglich für die Fahrzeuge angeboten, deren Absatz stagniert und die sich zu den regulären Kosten nicht verkaufen lassen, bzw. zu den üblichen Leasingkonditionen nicht an den Kunden bringen lassen. Somit bezeichnet das Null-Leasing eine absatzfördernde Methode der Automobilindustrie.
Für Kunden ist das Angebot vorrangig lukrativ. Er sollte sich jedoch vor dem Eingehen eines Leasingvertrages damit auseinandersetzen, aus welchen Gründen der Wagen am Markt keine guten Absatzchancen hat, um herauszufinden, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt, oder ob er eventuell am Ende draufzahlt, weil das Auto möglicherweise besonders hohe Kosten hinsichtlich der Haltung und der Wartung erfordert. Ein Null-Leasing Vertrag muss nicht immer ein günstige Option für den Leasingnehmer sein.
Im Gegensatz zu Autos, die mit verzinsten Leasingverträgen angeboten werden, sind hier keinerlei Rabatte mehr auf den Listenpreis des Wagens möglich. Durch diesen Umstand und die dennoch erforderliche Anzahlung, die gegebenenfalls ihrerseits eine Fremdfinanzierung erfordert, kann ein Fahrzeug in der Gesamtheit teurer werden, als ein Leasingvertrag mit Zinsen, jedoch einem hohen Rabatt. Das Null-Leasing gilt in Bezug auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als problematisch. Grund hierfür ist der Umstand, dass die meisten Null-Leasing Verträge von den Herstellern einer Automarke selbst angeboten werden.