Viele Tausend Anleger in Deutschland handeln mit Aktien und sind an der Börse sehr aktiv. Aktien sind vor allen Dingen bei solchen Anlegern beliebt, die nicht nur auf eine hohe Sicherheit setzen, sondern die auch eine vernünftige Rendite erzielen möchten. Da dies besonders beim Tagesgeld und Festgeld aktuell nicht möglich ist, entscheiden sich immer mehr Kunden dafür, an der Börse Aktien oder andere Wertpapiere zu kaufen. Insbesondere im Börsenbereich gibt es viele Fachbegriffe, die zwar nicht jeder Anleger kennen muss, jedoch ist es dennoch sinnvoll, wenn zumindest die wesentlichen Begriffe rund um den Handel mit Wertpapieren bekannt sind. Ein nicht unwichtiger Begriff, der in diesem Zusammenhang häufiger genutzt wird, ist das Insidergeschäft. Es handelt sich dabei um ein bestimmtes Wertpapiergeschäft, welches nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten ist.
Der Insiderhandel betrifft im Normalfall nicht den gewöhnlichen Privatanleger, sondern in erster Linie solche Personen, die Zugang zu wichtigen Daten oder Nachrichten eines Unternehmens haben, die der allgemeinen Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind. Konkret charakterisiert sich ein Insidergeschäft dadurch, dass eine Person vertrauliche Informationen über eine Aktiengesellschaft erlangt und diese Informationen im Folgenden ausnutzt, um durch den Kauf oder Verkauf der entsprechenden Aktien einen Gewinn zu erzielen. Wer also beispielsweise einen Verwandten hat, der im Aufsichtsrat einer Fluggesellschaft sitzt und von diesem Bekannten erfährt, dass die Gesellschaft in naher Zukunft durch einen anderen Konzern übernommen wird, der dürfte diese Informationen nicht verwerten, um anschließend Aktien des Unternehmens zu erwerben.
In der Praxis sind die Grenzen allerdings teilweise schwimmend, ab wann von Insiderhandel gesprochen wird und ab wann es sich um einen normalen Kauf oder Verkauf handelt. Es wird zum Beispiel unterschieden, ob die entsprechende Person einfach nur durch einen Bekannten zufällig an Informationen gelangt ist oder dies aufgrund der eigenen beruflichen Tätigkeit geschehen ist. Besonders aufpassen müssen vorrangig Mitarbeiter der Banken, da diese regelmäßig Informationen erlangen, die in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind. Wer ganz bewusst Insidergeschäfte vornimmt, der macht sich nach dem Wertpapierhandelsgesetz strafbar.
Dieser gesetzeswidrige Vorgang sollte definitiv nicht unterschätzt werden, denn je nach Häufigkeit und Umfang der Insidergeschäfte sind auch Gefängnisstrafen durchaus möglich. Wie eingangs erwähnt, sind solche Insidergeschäfte für den normalen Anleger allerdings in der Praxis von nur geringem Interesse, da der „gewöhnliche“ Bürger keinen Zugang zu internen Informationen hat, die er im Zuge eines Börsengeschäftes nutzen könnte. Sollte ein Insidergeschäft bekannt werden, so drohen den Beteiligten nicht nur Strafen, sondern natürlich ist auch der vielleicht auf diese Weise erzielte Gewinn verloren.