Beratung bei einem Steuerberater kann bares Geld bringen

Beratung bei einem Steuerberater kann bares Geld bringen

Das Steuerrecht ist nach allgemeiner Einschätzung die Rechtsmaterie, mit dem der steuerpflichtige Bürger am häufigsten bewusst in Berührung kommt. Insofern ist es bedauerlich, dass die steuerrechtliche Materie von der weit überwiegenden Anzahl aller steuerpflichtigen Bürger und Bürgerinnen als zu kompliziert und undurchsichtig betrachtet wird. Dazu kommt, dass das Steuerrecht ein so genanntes Massenverfahren ist, also komplizierte Rechenoperationen und materiell rechtliche Bewertungen für eine Vielzahl von Sachverhalten anfallen. Daraus ergibt sich, insbesondere korrespondierend mit der oben erwähnten Komplexität des Steuerrechts, eine hohe Fehleranfälligkeit des Besteuerungsverfahrens. Die daraus resultierenden Probleme sind offensichtlich und dennoch nur sehr schwer in den Griff zu bekommen. So zahlt die überwiegende Mehrzahl aller Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum deutlich mehr Steuern, als nach der gesetzlichen Konzeption und Beurteilung des Sachverhalts tatsächlich nötig wäre.

Insbesondere die zahlreichen Abzugstatbestände überfordern die Steuerpflichtigen zumeist. So kennt das geltende Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von Abzugstatbeständen, die sich in verschiedene Gruppen etwa Werbungskosten und Sonderausgaben gliedern. Dies besagt grundsätzlich, dass verschiedene Ausgaben von der Höhe des Einkommens, welches bekanntermaßen die so genannte Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist, abgezogen werden können, mit dem Ergebnis, dass sich die Steuerschuld des steuerpflichtigen Arbeitnehmers, Freiberuflers oder Gewerbetreibenden erheblich verringert. Problematisch ist insofern nur, dass diese Abzugstatbestände keiner einheitlichen dogmatischen und gesetzgeberischen Konzeption geschuldet sind, sondern vielmehr auf verschiedenen, heterogenen und oft nur rechtspolitischen Erwägungen beruhen. Daraus resultiert eine Unsicherheit der Steuerpflichtigen bezüglich der Geltendmachung von Abschreibungen.

Unterstützt wird dies dadurch, dass die überwiegende Mehrzahl der Abzugstatbestände wiederum bestimmt geregelt sind. So sind etwa zahlreiche Abschreibungen nur pauschaliert oder zu einer bestimmten Höhe abziehbar. Diese verschiedenen Möglichkeiten und Einschränkungen der Möglichkeiten verwirren den Laien, sodass dieser regelmäßig keine oder nur zu wenig Abschreibungen geltend macht. Dieses Beispiel lässt sich auf zahlreiche anderen Sachverhalte beliebig übertragen. So nimmt etwa kaum ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer die Möglichkeit der Lohnsteuerveranlagung wahr, obwohl dies in er überwiegenden Mehrzahl aller Fälle erhebliche Steuerrückzahlungen bringen kann. Aus den genannten Gründen kann die Beratung bei einem Steuerberater bares Geld bringen.

Zwar ist auch die Konsultation eines Steuerberater nicht günstig, dieser kann aber durch einen professionellen Überblick über die steuerliche Situation des Steuerpflichtigen zu viel gezahlte Steuern und Möglichkeiten der Steuerminderung aufzeigen, sodass der Steuerpflichtige regelmäßig einen "Gewinn" erzielen wird. Dabei kann dieses Ergebnis auch nicht durch spezielle Software zur Erstellung der Steuererklärung erzielt werden. Denn zum einen kann das Rechenprogramm lediglich die korrekte Bewertung verschiedener Sachverhalte sicherstellen. Welche Sachverhalte aber relevant sind, muss der Steuerpflichtige aber selber entscheiden, was ihm, wie das oben dargestellte Beispiel der Abzugsmöglichkeiten zeigt, meist nur unvollständig gelingen wird. Des Weiteren ist der Steuerberater, im Gegensatz zu dem Rechenprogramm, in der Lage, bestimmte Sachverhalte durch kautelarjuristische Gestaltungsarbeit steuerlich zu optimieren. Zudem kann der dem Steuerpflichtigen wertvolle Ratschläge zur Steuerersparnis geben.

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