Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Versicherung, die nach dem Solidarprinzip funktioniert. Die Beiträge werden prozentual nach dem Einkommen des Versicherten berechnet und vom Versicherten und dessen Arbeitgeber zu gleichen Teilen finanziert. Die konkrete Beitragshöhe ist dann davon abhängig, welcher Krankenkasse der gesetzlich Versicherte angehört, die Beiträge bei den Kassen bewegen sich derzeit in etwa zwischen 13,0 und 16,5 Prozent. Der gesetzlich Versicherte kann also durch die Wahl der günstigsten Krankenkasse bei einem Einkommen von 3000 Euro im Monat fast 50 Euro monatlich sparen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen alle ungefähr gleich, da gibt es nur ganz kleine Abweichungen, die im Allgemeinen zu vernachlässigen sind.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die liegt für das Jahr 2008 bei 3600 Euro in den alten und in den neuen Bundesländern. Auf dieses Einkommen ist der Beitrag zu leisten, alles, was darüber hinaus verdient wird, ist beitragsfrei. Wer die entsprechenden Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse erfüllt und über einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit immer über der Beitragsbemessungsgrenze lag mit seinem Einkommen, der ist nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Das bringt den Vorteil, dass derjenige sich frei entscheiden kann, ob er freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte oder ob er lieber eine private Krankenversicherung abschließen möchte.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung sind hinreichend bekannt, dennoch ist die Entscheidung immer im konkreten Einzelfall zu treffen. Da die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft ist, kann der gesetzlich Versicherte seine Kinder und seine Ehefrau, wenn diese ohne eigenes Einkommen ist, kostenfrei in seiner Krankenkasse mitversichern. Allein dieser Vorteil kann sich bei einem Familienvater mit zwei Kindern und einer Ehefrau, die Hausfrau ist, durchaus rechnen. Bei einer privaten Versicherung sind für jedes Haushaltsmitglied entsprechende Beiträge zu zahlen, sodass das insgesamt eine teure Angelegenheit werden kann. Das Dilemma der gesetzlichen Krankenversicherung ist unter anderem dieses Solidarprinzip, das zulasten der gut verdienenden Beitragszahler geht.

Die stetige Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die steigenden Preise für die Medikamente, der technische Fortschritt und immer älter werdende Menschen, die immer höhere Kosten verursachen, führen letzten Endes dazu, dass die medizinische Versorgung in den letzten Jahren immer weiter zurückgeschraubt werden musste. Ein Angestellter mit einem Durchschnittsgehalt von 2500 Euro Brutto zahlt vielleicht etwas mehr als 200 Euro Beitrag, hat aber im ungünstigsten Fall eine Ehefrau und vier oder mehr Kinder kostenfrei mitversichert. Dass sich diese Form der Beitragsrechnung auf die Dauer nicht rechnen kann, leuchtet ein. Die vom Gesundheitsministerium für 2009 geplante Einführung eines Gesundheitsfonds soll angeblich Entlastung für die Krankenkassen bringen, ist aber auch in der Politik umstritten. An praktikablen Lösungen, die den Krankenkassen Geld bringen und den einzelnen Beitragszahler nicht übermäßig belasten, muss noch gearbeitet werden.

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