Bereitstellungsprovisionen beim Bankkredit berechnen

Bereitstellungsprovisionen beim Bankkredit berechnen

Wird eine Finanzierung in Anspruch genommen, sei es im privaten oder auch im geschäftlichen (gewerblichen) Bereich, dann müssen stets die entstehenden Finanzierungskosten berücksichtigt werden. Neben den offensichtlichen Kosten, nämlich den zu zahlenden Kreditzinsen und mitunter anfallenden Bearbeitungsgebühren, gibt es noch weitere Kosten, welche im Zusammenhang mit der Finanzierung auftreten können, die jedoch nicht selten zunächst nicht vom Kreditnehmer mit einkalkuliert werden. Zu diesen Finanzierungskosten zählen beispielsweise die Bereitstellungszinsen bzw. etwas allgemeiner formuliert die Bereitstellungsprovision. Die Bereitstellungsprovision fällt keineswegs automatisch bei jeder Kreditaufnahme oder Finanzierung an, sondern wird von den Kreditinstituten nur unter bestimmten Umständen berechnet. Auf die Praxis bezogen treten solche Bereitstellungsprovisionen vor allem bei einer Immobilienfinanzierung, genauer gesagt beim Immobilienkredit, auf.

Ob die Provision berechnet wird oder nicht, wird meistens von der entsprechenden Bank individuell festgelegt, denn ein Zwang besteht hier nicht. Was aber steckt nun eigentlich genau hinter der Bereitstellungsprovision? Die Bereitstellungsprovision wird, wenn die Bank grundsätzlich eine Berechnung vornimmt, immer dann berechnet, wenn ein gewisser Zeitraum zwischen dem zur Verfügung stellen der Finanzierungssumme einerseits, und der Nutzung des Kreditnehmers andererseits liegt. Meistens ruft man den erhaltenen Darlehensbetrag auch einige Tage oder wenige Wochen nach der Bereitstellung zur Auszahlung ab. Geschieht dieses jedoch nicht, weil sich zum Beispiel das Fertigstellen eines Immobilien-Kaufvertrages verzögert, kann die Bank dafür Gebühren berechnen, dass sie die Kreditsumme faktisch aus ihrer Sicht unnötig lange „bereit hält“.

Das Kapital stellt in diesem Zeitraum quasi totes Kapital für die Bank dar, denn das Kapital ist gebunden, kann demnach nicht gewinnbringend genutzt werden. Auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand wird mitunter als Begründung für das Veranschlagen der Bereitstellungsprovision angeführt. Nach welchem vergangenen Zeitraum die Bank eine Bereitstellungsprovision verlangt und welche Höhe die Provision hat, liegt - natürlich im gesetzlich zulässigen Rahmen - im Ermessen des jeweilige Kreditinstitutes. Üblich sind in dieser Sparte von Gebühren und Provisionen vom Satz her rund 0,20 bis 0,30 Prozent für jeden Monat, an welchem die Kreditsumme nicht abgerufen wird. Der Prozentsatz bezieht sich auf die Darlehenssumme.

Manche Kreditgeber sind eher kulant und berechnen die Bereitstellungsprovision zum Beispiel erst dann, wenn mehr als sechs Monate zwischen Bereitstellung und Inanspruchnahme des Kredites vergangen sind. Aber natürlich gibt es andererseits auch Kreditgeber, die schon nach drei oder sogar nach einem Monat eine Bereitstellungsprovision berechnen. Somit lohnt sich für den Kreditnehmer sicherlich vor dem Anschluss des Darlehensvertrages auch ein Vergleich in diesem Bereich der Finanzierungskosten, denn nicht immer muss der günstigste Zinssatz den Ausschlag dafür geben, für welche Geldgeber man sich letztendlich entscheidet.

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