Besteht ein Recht auf ein Girokonto in Deutschland?

Besteht ein Recht auf ein Girokonto in Deutschland?

Es ist kaum vorstellbar, in der heutigen Zeit ohne ein Girokonto bei einer Bank am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Denn ob es das Gehalt ist, was dem Arbeitnehmer überwiesen wird oder die Miete, die am Anfang des Monats dem Vermieter überwiesen werden muss; alles erfolgt automatisch per Überweisung. Auch die Abschlagszahlungen für die Energieversorger oder die Prämien für laufende Versicherungen können nur mittels Girokonto Dauerauftrag geleistet werden. Fehlt ein solches Girkonto, müssen für jede Rechnungsbegleichung mittels Bareinzahlung am Bankschalter eigens Überweisungen getätigt werden. Und die Banken lassen sich jede Einzelüberweisung zusätzlich bezahlen. So verhängnisvoll ein fehlendes Girokonto für den Betreffenden ist, umso häufiger kommt diese Situation immer wieder vor. Nämlich dann, wenn die Bankkunden wegen einer zu großen Anzahl an Krediten oder unbezahlten Rechnungen in die Schuldenfalle geraten und diese Verbindlichkeiten so groß sind, dass ihnen im Grunde genommen nur noch eine Privatinsolvenz helfen kann.

Kredite bekommen sie bei den Banken wegen fehlender Bonität schon gar nicht mehr und so kommt es vor, dass Banken und Sparkassen einen Antrag auf Ausstellung eines Girokontos ablehnen. Denn bei einem Girokonto im herkömmlichen Sinne besteht für den Bankkunden auch immer die Möglichkeit, kurzfristig ins Soll zu kommen und damit einen Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen, dessen Höhe sich am monatlichen Geldeingang orientiert. Wenn aber dem Kunde wegen einer hohen Anzahl von Verbindlichkeiten seitens der Schufa keine Kreditwürdigkeit mehr bescheinigt wird, wird auch ein Dispo-Kredit verwehrt, weil die Banken Bedenken haben, dass der Kunde weitere Verbindlichkeiten anhäuft, die nicht getilgt werden können. Von daher haben die Banken gute Argumente, dem Kunden den Wunsch nach einem Girokonto mit Dispokredit nicht zu entsprechen.

Da das aber zu den eingangs erwähnten Problemen führt, die den Kunden schlimmstenfalls die Arbeitsstelle und die Wohnung kosten können, haben sich die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Banken und Sparkassen bereits 1995 mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit erklärt, jedem Bürger ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, egal wie hoch wie Verbindlichkeiten auch sein mögen. Allerdings funktioniert dieses Girokonto für jedermann nur auf Guthabenbasis, d.h. der Kunde muss immer darauf achten, dass so viel Guthaben auf dem Konto ist, dass die im Monat regelmäßig wiederkehrenden Abbuchungen problemlos per Dauerauftrag oder Lastschrift getätigt werden können. Wenn der Kunde regelmäßig ein entsprechend hohes Einkommen bezieht, dürfte die Deckung auch keine Probleme bereiten.

Sollte aber einmal nicht genügend Geld auf dem Girokonto auf Guthabenbasis sein, muss es entsprechend mit Bargeld aufgefüllt werden, da sonst die Daueraufträge und Lastschriften von der Bank nicht bearbeitet werden und somit für den Kunden ein Zahlungsrückstand entsteht. Durch diese freiwillige Selbstverpflichtung der Banken wird es Kunden mit schlechter Bonität ermöglicht, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu erhalten. Diese Selbstverpflichtung beruht aber auf keiner gesetzlichen Grundlage, die jedoch angesichts bestehender Probleme bei der Vergabe von Girokonten zu schaffen wäre.

^