Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Dabei werden alle Kapitaleinkommen mit einem Satz von pauschal 25 Prozent besteuert. Die Steuer wird dabei bereits an der Quelle erhoben. Das bedeutet, dass eine Bank, bei der ein Anleger Kapital oder Wertpapiere angelegt hat, die Steuern auf das Kapitaleinkommen direkt an das jeweilige Finanzamt abführt. In der Steuererklärung muss das Kapitaleinkommen dann in den meisten Fällen nicht mehr angegeben werden, da die Steuerschuld bereits abgegolten ist. Für Kleinanleger, die nur über ein relativ geringes Kapitaleinkommen verfügen, lohnt sich die Geldanlage auch weiterhin. Steuern werden erst dann fällig, wenn der so genannte Sparerpauschalbetrag überschritten wird. Dieser liegt für Alleinstehende bei 801 Euro, für Verheiratete bei 1.602 Euro.
Nur für den Fall, dass das Kapitaleinkommen über diesem Betrag liegt, muss überhaupt Abgeltungssteuer gezahlt werden, und dann auch noch für die darüber hinausgehenden Beträge. Damit die Bank die Steuern für das Kapitaleinkommen nicht automatisch abführt, muss ihr allerdings ein vom Anleger unterschriebener Freistellungsauftrag vorliegen. Das Ziel der Abgeltungssteuer war es, dass der Gesetzgeber die Einkünfte aus – selbständiger oder nichtselbständiger - Beschäftigung sowie das Kapitaleinkommen gleichmäßig besteuern wollte. Anders als bei der Einkommensteuer gilt für das Kapitaleinkommen allerdings ein pauschaler Steuersatz.
Dieser wurde festgelegt, da Anleger öfter als vorher ihre Kapitalerträge in Deutschland versteuern sollten. Zum Kapitaleinkommen zählen sämtliche Einkünfte, die durch Kapitalvermögen oder Veräußerungsgewinne erzielt werden. Das sind etwa Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds oder Kursgewinne von Aktien. Bei regelmäßig ausgezahltem Kapitaleinkommen, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, ist der Zeitpunkt der Auszahlung entscheidend. Veräußerungsgewinne, zum Beispiel durch den Verkauf von Aktien zu einem höheren Kurs, werden erst dann fällig, wenn diese Aktien tatsächlich verkauft werden.
Aktien oder Fondsanteile, die bereits vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, fallen dagegen nicht unter die Steuerpflicht. Werden beim Verkauf von Aktien Verluste erzielt, so können diese von der Bank mit positiven Einkünften verrechnet werden. Für den seltenen Fall, dass der eigene Steuersatz bei der Einkommensteuer niedriger als 25 Prozent liegt, ist es möglich, diesen auch für Kapitaleinkommen geltend zu machen. In diesem Fall muss auf das Kapitaleinkommen nur der eigene Einkommensteuersatz gezahlt werden. Für Kapitaleinkommen, dass durch Anlagen im Rahmen der privaten Altersvorsorge erzielt wird, fällt überhaupt keine Abgeltungssteuer an.