Besteuerung von Zinserträgen in Deutschland

Besteuerung von Zinserträgen in Deutschland

In Deutschland gibt es unzählige Steuern, die viele Bürger zu zahlen haben. Ein sehr großer Bereich ist zum Beispiel die Einkommensteuer, die auf das Einkommen der Bürger berechnet wird. Bei diesem Einkommen muss es sich nicht zwangsläufig nur um Lohn bzw. Gehalt handeln, welches man als Arbeitnehmer erzielt. Auch das Einkommen Selbstständiger und Freiberufler muss natürlich versteuert werden. Das Gleiche gilt ebenfalls für die sogenannten Einkünfte aus Kapitalvermögen. Was etwas kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach. Denn mit den Einkünften aus Kapitalvermögen sind schlichtweg die Erträge gemeint, die man als Anleger aus einer Kapitalanlage heraus erzielt. Bei diesen Erträgen handelt es sich am häufigsten um Zinsen, aber auch Dividenden oder Kursgewinne müssen versteuert werden.

Wie die Besteuerung dieser Erträge aussieht und was zu beachten ist, lässt sich zum Beispiel an den Zinserträgen verdeutlichen. Zunächst einmal sind grundsätzlich alle Zinserträge, die der Bürger hierzulande erzielt, von der Steuerpflicht betroffen. Dies gilt übrigens auch für im Ausland erzielte Zinserträge, wobei hier noch einige Besonderheiten zu beachten sind, wie zum Beispiel eventuell vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen. Zwar sind alle Zinserträge steuerpflichtig, aber letztendlich müssen keineswegs auch alle Erträge versteuert werden.

Der Grund für diese Diskrepanz ist der Sparer-Pauschbetrag, der jedem Bürger hierzulande zusteht. Dieser Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit 801 Euro (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete). Erzielt der Anleger in einem Jahr Zinserträge, die nicht höher als 801 bzw. 1.602 Euro sind, so sind diese Erträge nicht steuerpflichtig. Damit der Sparer-Pauschbetrag in der Praxis auch berücksichtigt werden kann, sollte der Anleger seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Denn nur unter der Voraussetzung, dass der Bank ein solcher Auftrag vorliegt, darf diese von der Abführung der Steuer absehen.

Dies spezielle Steuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird, heißt übrigens Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und in gewissem Sinne eine Art der Einkommensteuer. Der Steuersatz beträgt hier einheitlich 25 Prozent, sodass jeder Bürger mit dem gleichen Satz veranlagt wird, egal wie hoch sein Einkommen ist. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Bürger, deren persönlicher Steuersatz geringer als diese 25 Prozent sind. Die Betroffenen können nämlich beantragen, dass die Kapitalerträge dann zum persönlichen Steuersatz, und nicht zum höheren Satz von 25 Prozent versteuert werden.

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