Bei der Kreditaufnahme von Freiberuflern, Unternehmungen und kleineren Selbstständigen verlangen die Kreditinstitute sehr hohe Sicherheiten, so dass viele beantragte Darlehen ohne eine zusätzliche Bürgschaft nicht genehmigt werden können. Für das Stellen derartiger Sicherheiten bestehen in jedem Bundesland spezielle Bürgschaftsbanken, welche gegenüber dem Kreditgeber die Rückzahlung des Darlehens in der Höhe des vereinbarten Bürgschaftsbetrages garantieren. Die Bürgschaftsbanken der Bundesländer wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet und dienten zunächst der Unterstützung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft. Heute ist die Förderung der Konjunktur ihre wichtigste Aufgabe. Je nach Bundesland variiert die Höchstsumme einzelner Förderbürgschaften ebenso wie der maximal zu verbürgende Anteil des Gesamtdarlehens.
Beispielsweise fördert die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern Antragsteller mit einem zwischen 25.000 und einer Million Euro liegenden Bürgschaftsbetrag, wobei die gewährte Bürgschaft maximal achtzig Prozent der Kreditsumme betragen darf. Als Laufzeitobergrenze gelten in Mecklenburg-Vorpommern fünfzehn, bei Baumaßnahmen jedoch dreiundzwanzig Jahre. Der Kreditnehmer zahlt für die Übernahme der Bürgschaft eine Bearbeitungsgebühr, welche bei positiver Entscheidung über seinen Antrag fällig wird, sowie eine jährliche Avalprovision. Bei bestimmten als besonders förderungswürdig eingestuften Projekten werden die Kosten ermäßigt, zudem gelten abweichende Bestimmungen hinsichtlich der Laufzeit und des möglichen Bürgschaftsbetrages.
Die Unterschiede zwischen den Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer hinsichtlich ihrer Bedingungen sind relativ gering, Grundvoraussetzung ist naturgemäß immer, dass die mittels der Stellung des Bürgschaftsbetrages geförderte Maßnahme innerhalb des entsprechenden Bundeslandes stattfindet. Die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank erfolgt immer in der Form einer Ausfallbürgschaft, so dass die bürgende Bank erst in Anspruch genommen werden darf, wenn Zwangsmaßnahmen beim eigentlichen Schuldner erfolglos waren. Da die Bürgschaftsbanken sehr sichere Bürgen sind, akzeptieren Geschäftsbanken diese Regel und bewerten die Zusage einer solchen als absolute Sicherheit für den Kredit in Höhe des Bürgschaftsbetrages. Die landeseigene Bürgschaftsbank erhält ihrerseits Rückbürgschaften durch das jeweilige Bundesland und durch den Gesamtstaat Bundesrepublik Deutschland, welche in den östlichen Bundesländern achtzig Prozent und in den westlichen Bundesländern fünfundsechzig Prozent der verbürgten Summe betragen.
Sowohl der Staat als auch die einzelnen Bundesländer bieten neben den Bürgschaftsbanken weitere Förderprogramme zur Übernahme von Kreditbürgschaften an. Darüber hinaus stellen auch private Institute Garantien in der Form eines Bürgschaftsbetrages, wobei die Kosten in der Regel naturgemäß höher als bei öffentlich-rechtlichen Bürgschaften sind. Der große Erfolg, welchen die landeseigenen Bürgschaftsbanken bei der Wirtschaftsförderung erzielen konnten, hat viele der Europäischen Gemeinschaft beitretende Staaten dazu motiviert, vergleichbare Instrumente zu schaffen. Ohne die Bereitschaft der Bürgschaftsbanken, das Kreditrisiko zu einem großen Teil zu übernehmen, würden sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Staaten viele Unternehmen keine oder zumindest keine bezahlbaren Kredite erhalten.