Unter dem Schlagwort Darlehnhaftung versteht man die Haftung für ein Darlehen, das man nicht unbedingt selbst aufgenommen hat, für das man aber haftet und welches man aus diesem Grund zurückzahlen muss, wenn der eigentliche Kreditnehmer die Raten nicht mehr oder nicht in vollem Umfang bedienen kann. Die Gründe, dass man selbst von Darlehnhaftung betroffen wird, können unterschiedlich sein, grundsätzlich gibt es zwei besonders häufig vorkommende Ereignisse. Zum einen haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) für die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem persönlichen Vermögen.
Diese Haftung lässt sich einschränken, wenn es eine spezielle Vereinbarung mit einem Gläubiger, zum Beispiel einer Bank als Kreditgeber, gibt. Ist das nicht der Fall, dann bezieht sich die Darlehenshaftung jedes Gesellschafters auf Kredite, die das Unternehmen aufgenommen hat. Falls der Fall eintritt, dass die GbR nicht mehr in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen, besteht der Darlehensgeber in der Regel trotzdem auf seinen Forderungen. Da die Gesellschafter in diesem Fall mit ihrem Privatvermögen haften, ist man durch die Darlehnshaftung nun verpflichtet, diesen Kredit zu bedienen. Dies gilt selbst dann, wenn das Unternehmen bereits nicht mehr existiert, da sich die Darlehnshaftung auf die gesamte Höhe des Kredits, also die Kreditsumme und die fälligen Zinsen, bezieht. Ähnlich sieht es bei Krediten aus, die ein Ehepaar aufgenommen hat. Falls die Eheleute zum Beispiel gemeinsam eine Immobilie gekauft haben, nehmen sie dafür in der Regel einen gemeinsamen Kredit auf.
Kommt es nun später zu einer Trennung, bei der einer der Ehepartner das Haus übernimmt, können sich beide darauf einigen, dass die Raten von diesem Partner gezahlt werden. Falls dieser Partner die Raten nicht mehr zahlen kann, kommt es im Zuge der Darlehnshaftung dazu, dass der andere Ehepartner, der für den Kredit ebenfalls unterschrieben hat, diese nun übernehmen muss. Wenn den ursprünglichen Darlehensvertrag nur einer der Ehepartner unterschrieben hat, ist die Lage dagegen ein wenig anders. In diesem Fall würde sich durch eine Scheidung nur das Innenverhältnis ändern, nicht aber das Außenverhältnis gegenüber der Bank, die nur den Kreditnehmer haftbar machen könnte. In der Regel bestehen Banken daher bei Ehepaaren schon aus Gründen der Darlehnshaftung darauf, dass beide Partner den Kreditvertrag auch unterzeichnen. Für das Kreditinstitut stellt dies eine zusätzliche Sicherheit dar, das verliehene Geld später tatsächlich zurückzuerhalten.