Das Lebensversicherung Darlehen - Beleihen der Lebensversicherung

Das Lebensversicherung Darlehen - Beleihen der Lebensversicherung

Auch wenn die Lebensversicherung eine der beliebtesten Anlageformen zur Absicherung des Lebensabends ist, können verschiedene Umstände, zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit dazu führen, dass die Kündigung dieser Altersvorsorge zur kurzfristigen Aufbringung finanzieller Mittel angedacht wird. Jeder, der sich schon einmal mit dieser Möglichkeit auseinandergesetzt hat, weiß aber auch, dass die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung sich für den Versicherungsnehmer als großes Verlustgeschäft ausweist. Sollte die Versicherung noch nicht mindestens 12 Jahre bestehen und das Alter von 60 Jahren des Versicherungsnehmers erreicht sein, so muss die Auszahlung des Rückkaufwertes noch mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Beiträge fließen so nur anteilig an den Versicherungsnehmer zurück.

Das Lebensversicherungs-Darlehen macht es dem Versicherungsnehmer einer solchen Police möglich, die entsprechende Lebensversicherung zu beleihen und so wirtschaftliche und steuerliche Nachteile zu umgehen, dabei aber trotzdem zum derzeit dringend benötigten Geld zu gelangen. Bedenken sollte man bei einer solchen Beleihung, dass die Vorauszahlung grundsätzlich auf die Höhe des Rückkaufwertes begrenzt ist. Das heißt, dass die bei einer zum aktuellen Zeitpunkt ausgesprochenen Kündigung errechnete Rückkaufhöhe die Maximalsumme ist, die auch zur Beleihung der Versicherung ausgezahlt wird. Das Vorgehen bei der Beleihung einer Lebensversicherung ist aber sehr einfach. Der Versicherungsnehmer erhält auf Antrag die gewünschte Summe ausbezahlt und entrichtet hierfür einen Zins bei der Gesellschaft.

Der erhaltene Kreditbetrag kann dann entweder innerhalb der Laufzeit wieder zurückbezahlt werden oder aber einfach bei Fälligkeit der Versicherung mit der restlichen Ablaufleistung in Verrechnung gebracht werden. Gegenüber der Kündigung der Lebensversicherung besteht dabei der deutliche Vorteil, dass der Versicherungsschutz im Falle des Todes der versicherten Person in vollem Umfang erhalten bleibt. Zudem ist der Zinssatz bei der Beleihung der Lebensversicherung deutlich günstiger als beim sogenannten Konsumentenkredit. Auch bei der möglichen Rückzahlung des Darlehens bleibt der Versicherungsnehmer flexibel, anders als dies beim Konsumentenkredit wäre, wo die Dauer der Rückzahlung in der Regel bei einem Maximum von 84 Monaten liegt. Wichtig ist dabei auch, dass man weiß, dass nur eine kapitalbildende Lebensversicherung mit entsprechendem Sparanteil beliehen werden kann.

Besteht lediglich eine Risikolebensversicherung, die nur die Todesfallabsicherung vorsieht, ist eine Beleihung in diesem Falle nicht möglich. Hier kommt eine Auszahlung einer festgelegten Versicherungssumme nur im Todesfall der versicherten Person zur Auszahlung und nach Ablauf der Laufzeit kommt im Erlebensfall der versicherten Person somit auch keine Versicherungssumme zur Auszahlung. Wer also finanzielle Engpässe überbrücken möchte, sollte vor der Kündigung der Versicherung oder der Aufnahme eines Konsumentenkredites die Möglichkeit des Policendarlehens prüfen. Auch die Gesellschaften sind daran interessiert, einen bestehenden Vertrag zu erhalten und zeigen sich im Regelfall bei einem beantragten Policendarlehen sehr kooperationsbereit. Hat sich die wirtschaftliche Situation wieder entspannt, kann noch immer die Rückzahlung des Darlehens überlegt werden, damit am Ende der Laufzeit dann auch wirklich die ungekürzte Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt.

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