Definition des Kapitaldeckungsprinzips beim Kapitaldeckungsverfahren

Definition des Kapitaldeckungsprinzips beim Kapitaldeckungsverfahren

Die Versicherungsunternehmen nehmen heutzutage mitunter sehr viel Kapital in die Hand, welches sich vor allem aus der Summe der von den Versicherten gezahlten Versicherungsprämien ergibt. Dieses Kapital muss nach einem bestimmten System verwaltet und verwendet werden, wobei es mehrere mögliche Verfahren gibt. Eines dieser Verfahren ist auch das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren. Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Form von Finanzierungsverfahren, wie sie hierzulande in erster Linie in der Sparte der Personenversicherungen zur Anwendung kommt, also zum Beispiel bei der privaten Rentenversicherung oder der Kapitallebensversicherung. In manch anderen Ländern, wie zum Beispiel in Großbritannien, wird das Kaptaldeckungsverfahren auch heute noch im Bereich der Sozialversicherung eingesetzt, während hierzulande seit nach dem 2. Weltkrieg das sogenannte Umlageverfahren zum Einsatz kommt.

Es wird allerdings aktuell durchaus diskutiert, das Kapitaldeckungsverfahren in Teilen und in etwas abgewandelter Form eventuell auch in Deutschland im Bereich der Sozialversicherung wieder einzusetzen. Ein Kerninhalt des Kapitaldeckungsverfahrens besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft die von den Versicherten erhaltenen Versicherungsprämien nimmt, zumindest den sich daraus ableitenden Sparanteil, und diese Beträge dann gesammelt am Kapitalmarkt in verschiedene Anlageprodukte investiert, wie zum Beispiel in Anleihen. Aus diesem Kapital kann dann auch das Deckungskapital gebildet werden, welches jedem einzelnen Versicherten zuzuordnen ist. Dieses Deckungskapital ist der Grundstock dafür, dass der Versicherer dann die Ansprüche bedienen kann, die der Versicherte später geben ihn haben kann.

Das wäre zum Beispiel der Anspruch auf Auszahlung der Kapitalsumme einer Kapitallebensversicherung, nachdem die Laufzeit des Versicherungsvertrages beendet ist. Das Kapitaldeckungsverfahren ist eines von zwei Hauptverfahren, die im Bereich der privaten Versicherungen und der Sozialversicherung zur Anwendung kommen. Das zweite Verfahren ist das sogenannte Umlageverfahren. Dieses Verfahren ist zum Beispiel aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt. Das Umlageverfahren beinhaltet, dass vereinfacht gesagt alle Beiträge allen Versicherten „zugeordnet“ werden, während man beim Kapitaldeckungsverfahren als Versicherter seine eigenen Beiträge zahlt und später auch als Leistung erhält. Beim Umlageverfahren ist es hingegen so, dass eine Gruppe von Versicherten die Einzahlungen vornimmt, welche dann an andere Versicherte „umverteilt“ werden.

Denn die gesetzliche Rente erhält der Rentner nicht direkt aufgrund seiner eigenen Einzahlungen, sondern er bekommt die Leistung deshalb, weil andere im Arbeitsverhältnis stehende Personen Beiträge zahlen. Zur Anwendung kommt das Kapitaldeckungsverfahren übrigens vor allen Dingen im Bereich der privaten Rentenversicherung und der Kapitallebensversicherung, also bei den sogenannten Personenversicherungen. Das Kapitaldeckungsverfahren kommt aber auch noch in anderen Sparten zum Einsatz, wie zum Beispiel bei den Produkten zur Riester-Rente. In manchen Staaten, wie zum Beispiel China oder Großbritannien, wird das Verfahren zudem im Bereich der Sozialversicherung genutzt, wie es vor einigen Jahrzehnten auch in Deutschland noch der Fall war.

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