Im Kreditbereich fungiert die Bürgschaft bei einigen Krediten als Sicherheit und ist grundsätzlich vielseitig verwendbar. In der Fachsprache wird eine Bürgschaft auch als Aval bezeichnet. Es gibt aber neben der Kreditsicherheit, im Rahmen derer eine dem Kreditnehmer nahe stehende Person in der Regel als Bürge fungiert, noch eine andere Form der Bürgschaft, nämlich das so bezeichnete Bankaval. Im Rahmen eines Bankavals tritt nicht wie bei der zuvor erwähnten Form der Bürgschaft eine Person als Bürge für den Kreditnehmer gegenüber der Bank auf, sondern die Bank übernimmt faktisch selber eine Bürgschaft für einen ihrer Kunden gegenüber einer dritten Person bzw. gegenüber einem Unternehmen. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Avalarten, im Rahmen derer die Bank für einen Kunden „bürgt“. Es handelt sich dabei um das Mietaval, das Gewährleistungsaval, das Anzahlungsaval, das Leistungsaval, das Wechselaval und die Zollbürgschaft.
Das bekannteste dieser Formen von Bankavalen ist sicherlich das Mietaval, auch unter dem Namen Mietkautionsbürgschaft bekannt. Da es beim erstmaligen Mieten einer Wohnung oftmals der Fall ist, dass der Vermieter vom Mieter eine Mietkaution verlangt, wird hier oftmals das Mietkautionskonto genutzt. Eine Alternative ist stattdessen das Mietaval. In dies Fall übernimmt die Bank eine Bürgschaft für ihren Kunden dem Mieter gegenüber dem Vermieter und das Zahlen der Mietkaution kann somit entfallen. Dieses Vorgehen ist für den Mieter deshalb von Vorteil, weil ihm keine Liquidität verloren geht, wie es beim Zahlen einer Mietkaution der Fall wäre.
Allerdings gibt es das Mietaval nicht kostenlos, sondern der Kunde muss eine Avalprovision zahlen, die jährlich ca. bei drei Prozent liegt. Bei einem Gewährleistungsaval ist es so, dass hier der Gewährleistungsanspruch eines Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmen durch ein Bankaval abgesichert wird, welches die Bank dem Bauunternehmen als ihrem Kunden gewährt. Oftmals wird übrigens ein Bankaval auch von Unternehmen oder Kommunen gefordert, die einen Auftrag zu vergeben haben. Durch die Bürgschaft bestätigt die Bank dann im Grunde „nur“, dass sie den Kunden und Teilnehmer an der Ausschreibung für vertrauensvoll hält und imstande, den Auftrag auch auszuführen. Etwas konkreter wird es wiederum beim Anzahlungsaval, durch welches eine bestimmte erfolgende Lieferung abgesichert werden soll.
Der umgekehrte Fall ist praktisch beim Leistungsaval vorhanden, denn hier soll eine bestimmte Zahlung abgesichert werden, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Leistung erbracht wird oder auch eine bestimmte Ware geliefert wird. Das Wechselaval als fünfte Form des Bankavals dient der Absicherung des Begünstigten eines Wechsels und hat zudem auch noch die Auswirkung, dass die Bonität eines Wechsels aufgebessert wird, was bei einer Weitergabe oftmals von Bedeutung sein kann. Schließlich gibt es als sechstes Bankaval auch noch die Zollbürgschaft. Übernimmt die Bank eine solche Bürgschaft können die Finanz- und Zollbehörden unter Umständen eine Zollschuld des Kunden stunden.